Der Gesellschafterstreit und die "Notwendigkeit" eines erfahrenen Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts für Gesellschaftsrecht.

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Ein qualifizierter und erfahrener Rechtsanwalt spielt eine entscheidende Rolle in einem Gesellschafterstreit. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Streitigkeiten in Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften handelt.

Bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen geht es um Konflikte zwischen den Gesellschaftern eines Unternehmens, teilweise mit Einbindung des Geschäftsführers, die oft erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die wirtschaftliche Stabilität und Entwicklung der Gesellschaft haben können. 

Um in einem Gesellschafterstreit erfolgreich zu sein, ist eine durchdachte und bewährte Taktik von großer Bedeutung. Dieses Vorgehen lässt sich nicht kurzfristig anlesen, sondern erfordert fundierte juristische Fachkenntnisse und praktische Erfahrung im Umgang mit den Beteiligten nebst der Möglichkeit einer schnellen gerichtlichen Rechtssicherung bzw. Durchsetzung.

Die Bandbreite der erforderlichen bzw. einzuleitenden Maßnahmen ist vielfältig. Dazu können die Durchführung einer schnellen Beschlussfassung, die Abberufung des Geschäftsführers und möglicherweise sogar der Gesellschafterausschluss erforderlich sein. Jeder dieser Schritte erfordert ein tiefgreifendes Verständnis des jeweiligen spezifischen Gesellschaftsrechts sowie Erfahrung in der Anwendung und der Durchsetzung der relevanten rechtlichen Bestimmungen.

Ein erfahrener Fachanwalt im Handels- und Gesellschaftsrecht kann den Mandanten bei der Bewertung der rechtlichen Situation unterstützen und die besten Handlungsoptionen aufzeigen. Er wird die rechtlichen Risiken und Chancen sorgfältig abwägen und eine maßgeschneiderte Strategie entwickeln, die den individuellen Bedürfnissen des Mandanten entspricht und seine Rechtsposition sichert. Und er kann dem Mandanten vor allem viel Geld sparen.

Denn in einem Gesellschafterstreit besteht in der Regel und eine Chance. Schlimmstenfalls droht ein Kontrollverlust in der Gesellschaft, ja sogar ein Ausschluss aus dem Unternehmen.

Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für eine rechtliche Beurteilung und Einschätzung Ihres Falles zur Verfügung und vertrete durchsetzungsstark und resolut auch Ihre Interessen ggü. der Gesellschaft, der Geschäftsführung und den (Mit)Gesellschaftern. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder Schreiben Sie mich an.

Ich berate bundesweit vor Ort oder via Zoom als Fachanwalt in den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht, u. a. in den Städten und Großräumen um Stuttgart, Heilbronn, Karlsruhe, Freiburg, Ulm, Augsburg, München, Frankfurt, Wiesbaden, Saarbrücken, Kaiserslautern, Bonn, Wuppertal, Duisburg, Nürnberg, Münster, Saarbrücken, Düsseldorf, Köln, Dortmund, Hannover, Kassel, Leipzig, Dresden, Bremen, Hamburg und Berlin.


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Foto(s): Dr. Holger Traub

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