Der Motorradunfall

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Sie wurden als Motorradfahrer in einen Unfall verwickelt, und der andere Beteiligte trägt zumindest eine Mitschuld? Auf den ersten Blick ist bei einem Motorradunfall dasselbe zu tun wie bei einem Autounfall. Schließlich geht es um dieselben Schadenspositionen (Schmerzensgeld, Schaden am Motorrad, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden, Verdienstentgang, entgehende Eigenleistungen, Heilbehandlungskosten, Fahrtkosten naher Angehöriger usw.). Ob diese Forderungen zu 100 % oder nur anteilig geltend gemacht werden können, hängt vom genauen Hergang des Unfalls ab. Nicht-Motorradfahrern fehlt häufig die Fähigkeit, motorradspezifische Unfallspuren zu erkennen und richtig zuzuordnen.

Zu schnell unterwegs gewesen?

Motorradfahrer werden leider häufig übersehen. Abbiegende Fahrzeuge unmittelbar vor vorfahrtsberechtigten Motorrädern verursachen schwere Unfälle. Oftmals steht der Generalverdacht im Raum, der Motorradfahrer sei zu schnell unterwegs gewesen. Zu dieser Schlussfolgerung gelangt der abbiegende Autofahrer meist allein aufgrund des Umstandes, dass er den Motorradfahrer vor seinem Abbiegevorgang nicht gesehen hat, und hieraus wird dann abgeleitet, der Motorradfahrer sei vor dem Abbiegevorgang noch gar nicht sichtbar gewesen und dementsprechend zu schnell gefahren. Die Möglichkeit, dass der Autofahrer einen sehr wohl sichtbaren Motorradfahrer schlicht übersehen hat, wird meist nicht in Erwägung gezogen.

Ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten kann Klarheit verschaffen!

Spezialisierte Sachverständige können fast immer einen Verkehrsunfall in sehr engen Grenzen rekonstruieren und hierbei die Annäherungsgeschwindigkeiten der beteiligten Fahrzeuge in einer Spanne von wenigen Kilometern eingrenzen. So kann einer Behauptung, der Motorradfahrer sei zu schnell gewesen, konkret entgegengetreten werden.

Wir arbeiten mit kompetenten Sachverständigen zusammen und können bei Bedarf entsprechende Gutachten zum Unfallhergang erstellen lassen. Nehmen Sie keine unberechtigten Anspruchskürzungen aufgrund vermuteter Geschwindigkeitsüberschreitungen hin.

Fehlerquelle Sachverständigengutachten!

Gutachten können auch Fehler enthalten. Nicht selten sind Gutachten nicht transparent, da Ausführungen dazu fehlen, wie der Sachverständige seine Ergebnisse errechnet hat. Aufgabe des Sachverständigen ist es, die Grenzen des technisch Möglichen zu ermitteln, nicht dagegen, in rechtlicher Hinsicht zu beurteilen, wer die Schuld an einem Unfall trägt. Letzteres ist ausschließlich Aufgabe des Richters. Gutachten sollten daher kritisch hinterfragt und gegebenenfalls durch einen anderen Gutachter überprüft werden.

Ohne Schutzkleidung unterwegs?

In Deutschland ist für Motorradfahrer lediglich ein zugelassener Motorradhelm vorgeschrieben, eine Motorradschutzkleidung dagegen nicht. Versicherer versuchen immer wieder, Ansprüche derjenigen Motorradfahrer zu kürzen, die zum Unfallzeitpunkt keine Schutzkleidung trugen. Diese Kürzung ist nicht gerechtfertigt. Am 17.06.2014, Az. VI ZR 281/13, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Mitverschulden zu Lasten eines Radfahrers, der keinen Fahrradhelm trug, in der Regel nicht anzunehmen ist. Für die Thematik Schutzkleidung bei Motorradfahrern kann nichts anderes gelten.

Grundsätzlich ist Schutzkleidung natürlich sinnvoll. Seit dem 01.05.2014 muss man in Deutschland bei der praktischen Führerscheinprüfung Schutzkleidung tragen. 

Die Motorradschutzbekleidung besteht aus:

  • passendem Motorradhelm,
  • Motorradhandschuhen,
  • eng anliegender Motorradjacke,
  • Rückenprotektor, falls nicht in Motorradjacke integriert,
  • Motorradhose,
  • Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz

Schutzkleidung im Ausland

Beachten Sie, dass im Ausland teilweise Schutzkleidung vorgeschrieben ist, z.B. in Belgien (Handschuhe; langärmlige Jacke; lange Hose; Stiefel, die über die Knöchel reichen).

Wer kann Ihnen helfen?

Sie sollten sich somit an einen Rechtsanwalt wenden, der nachhaltige Erfahrungen im Zusammenhang mit der Regulierung von Unfällen mit Motorradbeteiligung hat und vorzugsweise auch Fachanwalt für Verkehrsrecht ist.

Ich habe mit meinen Motorrädern seit 1986 ca. 500.000 Kilometer in Europa zurückgelegt. Seit 1996 habe ich als Rechtsanwalt eine Vielzahl von Motorradunfällen reguliert und hierbei eine Vielzahl von Sachverständigengutachten zum Unfallhergang ausgewertet.

Bitte beachten Sie auch unsere Rechtstipps mit allgemeinen Hinweisen zur optimalen Vorgehensweise nach einem Schadensereignis sowie zu weiteren einzelnen Schadenspositionen. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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