„Der Richter - Recht oder Ehre“ - Waldorf Frommer mahnt ab

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Die Kanzlei Waldorf Frommer (www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) mahnt im Namen der Warner Bros. Entertainment Germany GmbH angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Der Richter – Recht oder Ehre“ ab.

Laut dem Abmahnschreiben soll der Betroffene mittels eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern das US-amerikanische Filmdrama „Der Richter – Recht oder Ehre“ zur Verfügung gestellt haben. Viele der Abgemahnten können diesen Vorwurf nicht nachvollziehen. Insbesondere ist jedoch bei solchen Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Usern automatisch und gleichzeitig die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte zum Download angeboten werden. So passiert es, dass die Werke – ohne die erforderliche Erlaubnis des Rechteinhabers – öffentlich zugänglich gemacht werden.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordert die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz bemessenen Frist, sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 815,00 Euro, welcher Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten beinhaltet.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich abgemahnt wurde?

Zunächst sollte ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden. Dieser wird Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben und mit Ihnen besprechen, wie Sie am besten weiter vorgehen sollten. Er kann ermitteln, ob und inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Dies hängt maßgeblich davon ab, ob Sie die Rechtsverletzung selbst begangen haben oder ein Dritter. Soweit ein Dritter der Täter ist, ist es entscheidend wie alt dieser ist und ob er ein Familienmitglied ist. Häufig ist eine Haftungsbeschränkung auf die Aufwendungsersatzkosten oder sogar ein Haftungsausschluss möglich. Wie es in Ihrem persönlichen Fall ist, muss anhand der Umstände des Einzelfalls herausgefunden werden.

Weiterhin sollten Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung von dem Rechtsanwalt abändern lassen. Sie ist regelmäßig zu weitgehend und sollte deshalb auf die nötigsten Angaben reduziert werden. Es kann beispielsweise sein, dass eine zeitliche Geltung der Erklärung von über 30 Jahren festgelegt wurde. Eine solche kann durch die Modifizierung der Unterlassungserklärung verhindert werden. Abzuraten ist von der Verwendung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet. Diese Vorlagen sind häufig ungenau, da sie meist von juristischen Laien verfasst wurden. Die Ungenauigkeiten können im schlimmsten Fall dazu führen, dass Ihre Unterlassungserklärung vor Gericht völlig wertlos ist.

Wenn auch Sie von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Warner Bros. Entertainment Germany GmbH wegen illegaler Verwertung des Films „Der Richter – Recht oder Ehre“ abgemahnt wurden, geraten Sie nicht in Panik. Das Team von Abmahnhelfer.de bietet Ihnen sieben Tage die Woche ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 965 35 854 an. In diesem können Sie uns Ihren Fall erzählen und erhalten sogleich eine anwaltliche Ersteinschätzung.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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