Der Sozialplan

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  • Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, welche dem Arbeitnehmer aus einer Betriebsänderung entstehen.
  • Der Sozialplan ist anders als der Interessenausgleich eine Betriebsvereinbarung .
  • Bei jeder Betriebsänderung kann grundsätzlich ein Sozialplan verlangt werden.
  • Der Sozialplan sollte vor der Betriebsänderung erstellt werden, kann jedoch auch noch danach vereinbart werden, wenn die Betriebsänderung sehr schnell vollzogen wurde.
  • Von dem Sozialplan sind alle Arbeitnehmer erfasst, die durch die geplante Betriebsänderung Nachteile erleiden. Nicht vom Sozialplan erfasst sind die in § 5 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz aufgezählten Personen, hierzu zählen gleichwohl die Leitenden Angestellten.
  • Im Gegensatz zum Interessenausgleich ist der Sozialplan über die Einigungsstelle erzwingbar. Ausnahmen gelten zum Beispiel bei der Neugründung.
  • Eine besondere Form des Sozialplans ist der Sozialplan-Tarifvertrag. Dieser wird für ein oder mehrere Unternehmen vereinbart.


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