Der Ukraine-Krieg: Erste russische Bank zahlungsunfähig

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Der Krieg in der Ukraine ist längst am Finanzmarkt angekommen. Neben massiven Einbrüchen am Aktienmarkt kam es auch zur Pleite einer russischen Bank. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) untersagte der Sberbank Europe AG (Skerbank) am 1. März 2022 die Fortführung des Geschäftsbetriebs. 

Sberbank Europe AG: Die erste Schließung einer russischen Bank

Bei der Sberbank handelt es sich um eine 100-prozentige Tochter des größten russischen Geldhauses Sberbank Russland. Aufgrund der EU-Finanzsanktionen gegen Russland wurde die Sberbank, die ihren europäischen Hauptsitz in Österreich hat, von der Europäischen Zentralbank (EZB) als zahlungsunfähig eingestuft. Damit verbunden war zunächst nur der Ausschluss aus dem SWIFT-Verfahren. Am 27. Februar 2022 bis einschließlich 1. März 2022 verhängte die österreichische FMA ein Moratorium, also einen Aufschub. Während des Moratoriums durfte die Sberbank Europe AG keine Auszahlungen, Überweisungen und auch andere Transaktionen vornehmen. Lediglich für Einlagen zur Sicherung des nötigsten täglichen Bedarfs gab es Ausnahmen, jedoch maximal für 100 Euro pro Tag. 

Betroffen sind auch Guthaben deutscher Kunden

Betroffen sind deutsche Privatkunden, die ihr Geld bei der russischen Sberbank Europe AG und deren Tochterfirmen in Kroatien und Slowenien investierten. Die Sberbank selbst besitzt noch eine deutsche Zweigniederlassung in Frankfurt am Main, die Sberbank Direct. Zuletzt warb die Sberbank Direct mit attraktiven Zinszahlungen von bis zu 1,5 Prozent.

Gute Nachrichten: Die Einlagensicherung greift

Durch die Insolvenz der Sberbank greift der Einlagensicherungsfall. In der Europäischen Union sind Einlagen von Privatanlegern bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je Einleger und Bank über die gesetzliche Einlagensicherung (ESA) geschützt. Die Beträge werden bis zu dieser Höhe ausgezahlt. Abgesichert sind Guthaben auf Girokonten oder Einlagen auf Sparbüchern. Stellt die FMA den Entschädigungsfall fest, so liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung vor. Das bestätigte auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Für die Entschädigung deutscher Kunden ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) im Auftrag und auf Rechnung der ESA zuständig. 

Sofern es sich um eingezahltes Geld aus dem Verkauf privat genutzter Wohnimmobilien handelt, der nicht länger als 6 Monate her sein darf, bestehen sogar Erstattungsansprüche von bis zu 500.000 Euro. Dasselbe gilt auch dann, wenn Beträge soziale, gesetzlich vorgesehene Zwecke wie Heirat erfüllen, bestimmte Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen aus Gewalttaten.

Daneben bestehen in Deutschland freiwillige Einlagensicherungsfonds mit höheren Entschädigungsgrenzen. Ob diese einschlägig sind, bedarf jedoch der Prüfung im Einzelfall.

Wie bekommen Sie Ihr Geld zurück?

Als Kunde der Sberbank müssen Sie im Allgemeinen nicht selbst aktiv werden. Der Entschädigungsfonds ermittelt von sich aus die Ansprüche anhand der Bankunterlagen und schreibt Ihnen diese innerhalb von 7 Tagen dem Anlegerkonto gut. Aufgrund der Überschreitung von Ländergrenzen kann dies unter Umständen länger dauern.

JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Rechte

Wenn auch Sie Ihr Geld bei einer russischen Bank angelegt haben, lassen Sie sich gerne durch unsere Anwälte beraten. Wir klären mit Ihnen, ob konkreter Handlungsbedarf besteht und zeigen Ihnen dann Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf. Rufen Sie uns daher gerne für ein kostenfreies Erstgespräch an. Sie erreichen uns:  

• telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20 oder

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