Der Widerrufsjoker sticht ab dem 21. Juni 2016 nicht mehr!

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Widerrufe müssen spätestens bis zum 21. Juni 2016 erfolgen

Das Widerrufsrecht für zwischen 2002 und 2010 geschlossene Immobilienkreditverträge mit fehlerhafter Belehrung soll 2016 erlöschen. Bislang galt dieses Recht von Kreditkunden unbefristet. Betroffen sind Verträge, in denen es insgesamt um Kredite in Höhe von rund 1,6 Billionen Euro geht. Der Widerruf solcher Verträge bringt viel Geld. Kreditnehmer können mit vielen tausend Euro rechnen. Voraussichtlich am 21. Juni 2016 soll letzter Tag für den Widerruf von Altverträgen sein. Die Uhr tickt also.

Hierzu die Pressmitteilung vom 27. Januar 2016:

„Das Bundeskabinett hat heute eine Regelung zur Beendigung des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkrediten beschlossen. Die Bundesregierung reagiert damit darauf, dass das Entstehen unbefristeter „ewiger“ Widerrufsrechte gerade bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt. Es ist eine wichtige politische Herausforderung, diese Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.“

Voraussichtlich am 21. Juni 2016 soll letzter Tag für den Widerruf zwischen 2002 und 2010 geschlossener Verträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung sein.

Die Banken haben ihren Willen durchgesetzt und durch starken Lobby-Einsatz das Ende des „ewigen Widerrufsrechtes“ herbeigeführt. Damit wird wieder eine Entscheidung des obersten deutschen Zivilgerichts zu Gunsten des Verbraucherschutzes durch die Bundesregierung und Bankenlobby schlicht unterwandert.

Die bundesweit agierende Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Justus Rechtsanwälte hat schon zahlreiche Widerrufsverfahren durchgeführt und prüft ihre Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht kostenfrei. Wir setzen uns dafür ein, dass Verbraucher informiert werden und das bisherige Widerrufsrecht bei falschen Widerrufsbelehrungen noch bis zum letzten Tag nutzen können.

Achtung Frist:

Darlehensnehmer müssen jetzt handeln:

Laut Pressemitteilungen erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Ulrich Kelber (SPD), dass Betroffene jetzt noch knapp ein halbes Jahr lang prüfen könnten, ob die Widerrufsbelehrung in den damaligen Verträgen fehlerhaft war und dann gegebenenfalls von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Das klingt großzügig, ist aber tatsächlich für eine seriöse Prüfung und Vorbereitung des Widerrufes eines Kreditvertrages sehr eng bemessen.

Sie müssen sämtliche Vertragsunterlagen und die Widerrufsbelehrungen suchen und einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Prüfung beauftragen. Ferner sollten Sie sich parallel um einen Anschlusskredit kümmern, um die Bank nach erfolgtem Widerruf auszuzahlen. Gern sind wir Ihnen dabei behilflich.

Lesen Sie mehr zum Widerruf von Darlehen und warum er sich lohnt unter: www.kanzleimitte.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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