Designrecht – ein Überblick über das kleine Urheberrecht

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Seit der Gesetzesnovellierung vom 10.10.2013 zur „Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz“ verwendet der deutsche Gesetzgeber nicht mehr den wenig fassbaren Begriff der „Geschmacksmuster“, sondern schützt ein mit dem Designgesetz – DesignG – „eingetragenes Design“. Dieser Artikel soll einen groben Überblick über das Designrecht geben und aufzeigen, wie Sie Ihre Rechte auf dem Gebiet des eingetragenen Designs schützen und durchsetzen können.

  1. Woher kommt das Designrecht?
  2. Was regelt das Designrecht?
  3. Wie grenzt sich das Designrecht vom Patent- und Gebrauchsmusterrecht ab?
  4. Was kann als eingetragenes Design geschützt werden?
  5. Welche Vorteile bringt die Eintragung eines Designs?
  6. Wie können wir Ihnen bei Fragen zum Designrecht weiterhelfen?
  7. Wie kann ich ein Designrecht eintragen lassen?
  8. Wie kann ich gegen Verletzungen an meinem eingetragenen Design vorgehen?
  9. Wo gilt der Designschutz?
  10. Welche aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet des Designrecht gibt es?

1. Woher kommt das Designrecht?

Ein historischer Blick auf das Designrecht führt zunächst nach Frankreich. Bereits im 16. Jahrhundert kannte das dortige Recht Schutzvorschriften, um die Lyoner Seidenindustrie gegen den Diebstahl von Mustern zu schützen. In Deutschland zeigten sich erstmalige Regelungsansätze auf dem Gebiet des Designrechts in der Mitte des 18. Jahrhunderts.

2. Was regelt das Designrecht?

Schutzobjekt des Designrechts ist das Design. Dieser Begriff dürfte wohl im Gegensatz zum Geschmacksmuster jedem bekannt sein. Design im juristischen Sinne meint die äußere Form- und Farbgestaltung von zweidimensionalen Flächen oder dreidimensionalen Gegenständen.

Beispiele: Eine besondere Form einer Flasche (vgl. Coca-Cola) oder die Gestaltung einer Tapete.

3. Wie grenzt sich das Designrecht vom Patent- und Gebrauchsmusterrecht ab?

Das Designrecht ist ein ästhetisches Schutzrecht, d. h. es wird nur die äußere Gestaltung geschützt. Beim Patent- und Gebrauchsmusterrecht handelt es sich hingegen um ein technisches Schutzrecht.

4. Was kann als eingetragenes Design geschützt werden

Was als eingetragenes Design geschützt werden kann, regelt § 2 des DesignG. Voraussetzungen dafür sind:

  • Es muss sich um ein Design handeln
  • Das Design muss neu sein, d. h. es darf kein identisches Design eingetragen sein.
  • Das Design muss Eigenart Dies ist der Fall, wenn sich der Gesamteindruck von anderen unterscheidet.

Neuheit und Eigenart werden jedoch vom Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) bei der Eintragung nicht geprüft. Erst im Wege eines Nichtigkeits- oder Verletzungsverfahren im Kollisionsfall werden die beiden Schutzvoraussetzungen nachträglich überprüft. Um solche Verfahren zu vermeiden, empfiehlt sich eine vorherige Prüfung.

5. Welche Vorteile bringt die Eintragung eines Designs?

Durch die Eintragung Ihres Designs haben ausschließlich Sie das Benutzungsrecht. Diese zeitliche begrenzte Monopolstellung erhöht wesentlich die Wirtschaftlichkeit Ihres Produkts. Sie können anderen Mitbewerbern verbieten, es ohne Ihre Zustimmung zu verwenden. Designs spielen eine immer erheblicher werdende Rolle. Sie fungieren als Imageträger und leisten so einen wesentlichen Beitrag zur Kaufentscheidung. Durch ein besonderes Design kann der Kunde Ihr Produkt von anderen unterscheiden werden. Diese Besonderheit sollten Sie sich eintragen lassen, um sich Ihren Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern zu sichern.

6. Wie können wir Ihnen bei Fragen zum Designrecht weiterhelfen?

Sie haben Fragen zum Designrecht?

  • Unter welchen Voraussetzungen ist ein Design schutzfähig und kann registriert werden?
  • Was kostet die Registrierung?
  • Wie gehe ich aus einem eingetragenen Design gegen einen Dritten vor?
  • Das Design eines anderen ist schon eingetragen, ich habe es aber früher als das eingetragene Design „erfunden“? Wie kann ich nun gegen das eingetragene Design vorgehen?

Die Sozietät Werdermann | von Rüden bietet eine kostenlose telefonischen Erstberatung an, um Ihre Fragen zum Designrecht kompetent und professionell zu klären. Als zuverlässiger Partner, der Sie bei allen Fragen rund um das Thema Designrecht unterstützt, beraten wir Sie unkompliziert und individuell. Sprechen Sie uns ruhig an. Die Fortentwicklung des Designrechts liegt uns am Herzen.

7. Wie verläuft die Eintragung eines Designs?

Für die Eintragung ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Sie können es entweder elektronisch oder in Papierform anmelden. Eine Einzelanmeldung kostet 60 bzw. 70 €. Erforderlich für die Anmeldung ist:

  • der Eintragungsantrag,
  • Ihre persönlichen Angaben,
  • eine grafische Wiedergabe des Designs und
  • eine Angabe des Produkts.

Sollten Sie Ihr eingetragenes Design zunächst geheim halten wollen, besteht außerdem die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufschiebung der Bekanntmachung zu stellen. In diesen Fällen erfolgt in den ersten 30 Monaten zunächst keine Bekanntgabe. Gerne helfen wir Ihnen bei der Eintragung.

8. Wie kann ich gegen Verletzungen an meinem eingetragen Design vorgehen?

Ein Mitbewerber verletzt Ihr eingetragenes Design? In diesem Fällen können Sie als Rechtsinhaber abmahnen. Außerdem besteht durch ein Nichtigkeits- oder Verletzungsverfahren die Möglichkeit gegen ein kollidierendes eingetragenes Design vorzugehen. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden berät Sie gerne über die Möglichkeiten, gegen Verletzungen Ihres eingetragenen Designs vorzugehen.

9. Wo gilt der Designschutz?

Im Designrecht gilt das Territorialprinzip. Dies bedeutet, dass der Schutz, den Sie durch eine Eintragung erlangen, lokal begrenzt ist. Beim DPMA eingetragene Designs gelten nur in Deutschland. Darüber hinaus gibt es jedoch die Möglichkeit ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) im spanischen Alicante anzumelden. Wollen Sie Ihr Design in weiteren Ländern schützen, so müssen Sie dies entweder bei jedem Staat einzeln vornehmen oder Sie wenden sich an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Ist Ihr Design dort eingetragen, so gilt der Schutz in allen Mitgliedsstaaten (etwa der Schweiz, der Türkei oder der Europäischen Union), sofern Sie diese in Ihrem Antrag aufführen.

10. Wie lange gilt der Designschutz?

Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Designs genießen eine Schutzdauer von 5 Jahren. Diese kann jedoch bis zu 25 Jahre verlängert werden.


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