Deutscher Corporate Governance Kodex: Änderungen 2017, Compliance-Management-Systeme verpflichtend

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Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 7.2.2017 Änderungen des Kodex beschlossen, die unter anderem zu mehr Transparenz für eine bessere Beurteilung der Unternehmensgovernance durch die Stakeholder beitragen und internationale Best Practice in den deutschen Kodex für börsennotierte Gesellschaften aufnehmen. Darüber hinaus hat die Regierungskommission die Präambel des Kodex erweitert. Die neuen Regelungen gelten ab ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Für KMU sind folgende Ergänzungen relevant:

  1. Die Präambel wird ergänzt wie folgt: „Diese Prinzipien (der sozialen Marktwirtschaft) verlangen nicht nur Legalität, sondern auch ethisch fundiertes, eigenverantwortliches Verhalten (Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns)“;
  2. In Ziff. 4.1.3 wird eingefügt: „Er (der Vorstand) soll für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen (Compliance Management System) sorgen und deren Grundzüge offenlegen. Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden“.

Weitere Änderungen betreffen den Aufsichtsrat und die Rechnungslegung.

Für mittlere und mittelständische Betriebe ist die Ergänzung von Ziff. 4.1.3 von erheblicher Bedeutung. Zwar ist der Kodex freiwillig; dennoch ist bei Verpflichtung auf den Kodex nun auch ein Compliance-Management-System (CMS) verpflichtend. Gleiches gilt für das Vorhalten eines Hinweisgeber-Verfahrens im Unternehmen (Whistleblower).

Diese Verpflichtungen strahlen auch auf KMU aus. Die gesetzliche Lage für Deutschland verdichtet sich in der Hinsicht, als dass CMS in immer mehr Situationen für wesentlich gehalten werden. Es ist zu erwarten, dass sich die Rechtsprechung zu Haftungsfragen von Vorständen (und Aufsichtsräten) verschärfen wird. Warum das nicht auch für Unternehmen gelten soll, die dem Kodex nicht verpflichtet sind, ist nicht ersichtlich.

Wir Sie hier mit einem angepassten CMS punkten können, erklären wir Ihnen gerne.



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