Deutscher Mittelstandsanleihen Fonds wird aufgelöst

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Der Deutsche Mittelstandsanleihen Fonds wird liquidiert. Das hat die Verwaltungsgesellschaft IP Concept, eine Tochter der DZ Privatbank in Luxemburg entschieden, wie das Handelsblatt am 15. Juni 2023 berichtet. Die Investoren wurden über die Auflösung des Fonds bereits informiert. Sie müssen nun mit erheblichen finanziellen  Verlusten rechnen.

Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen beim Deutsche Mittelstandsanleihen Fonds (WKN A1W5T2) pausierte schon seit Januar 2023.

Investitionsobjekt des Fonds waren überwiegend hochverzinste Anleihen mittelständischer Unternehmen. Neben privaten Anlegern haben sich auch institutionelle Investoren beteiligt. Zuletzt lag das Fondsvolumen noch bei rund 150 Millionen Euro. Die Auflösung trifft die Anleger überraschend. Denn auch wenn die Performance des Fonds in den vergangenen Jahren nachließ, schüttete er doch noch regelmäßig an die Anleger aus.

Anfang des Jahres gab es allerdings erste Alarmzeichen. Die Wertberechnung des Fonds war seit Mitte Januar ausgesetzt und Anleger konnten ihre Anteile nicht mehr zurückgeben. Begründet wurde dies mit Schwierigkeiten bei der Verius-Anleihe, in die der Deutsche Mittelstandsanleihen Fonds investiert hatte. Wie das Handelsblatt berichtet, steckte der Fonds das Geld auch noch in weitere Verlustgeschäfte wie die Deutsche Lichtmiete oder Eyemaxx. Beide Gesellschaften sind inzwischen pleite.

Der Deutsche Mittelstandsanleihen Fonds kann sich von den Fehlschlägen offenbar nicht mehr erholen und wird nun aufgelöst. Im Zuge der Liquidation sollen die Beteiligungen an den Mittelstandsanleihen verkauft werden. Für Anleger besteht dabei die Gefahr, dass sie erhebliche Verluste erleiden.

Initiiert wurde der DMAF von der KFM Deutsche Mittelstand AG, die von der Liquidation ebenfalls überrascht ist und die Ansicht vertritt, dass auch andere Lösungen möglich gewesen wären.

„Für die Anleger geht es nun um Schadensbegrenzung. Daher kann die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in alle Richtungen geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. In Betracht können Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater kommen, wenn sie über die Risiken der Fondsbeteiligung nicht ordnungsgemäß aufgeklärt haben. Ebenso sind Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung möglich, wenn die Angaben im Emissionsprospekt fehlerhaft oder unvollständig sind.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern des Deutsche Mittelstandsanleihen Fonds gerne eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht


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