DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG bietet Darlehensnehmern günstige Umschuldungsmöglichkeit

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DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG bietet Darlehensnehmern unfreiwillig günstige Umschuldungsmöglichkeit

Verbraucher, die einen Darlehensvertrag bei der DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG geschlossen haben, könnten zu Lasten des Kreditinstituts viel Geld sparen. Denn vielen Kunden der DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG steht ein „ewiges“ Widerrufsrecht ihrer Verträge zu, weil sie fehler- und/oder lückenhaft über den Widerruf belehrt worden sind. Aktuell geltendes Recht begünstigt den Verbraucher, indem es vorsieht, dass die Widerrufsfrist von Verträgen, die fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten, nie begonnen hat, der Widerruf also noch Jahre später möglich ist. Da die DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG in vielen Darlehensverträgen, die um das Jahr 2010 geschlossen wurden, nur fehlerhaft über den Widerruf belehrte, sind eben diese Verträge oft heute noch widerrufbar.

DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG büßt Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ein – Verbraucher sparen viel Geld durch Umschuldung

Mit dem „ewigen“ Widerrufsrecht geht für Kunden der DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG die Möglichkeit einher, sich günstig umzuschulden. Im Falle eines Widerrufs hat das Kreditinstitut keinen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung des Kunden, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, die der Verbraucher bei einer Kündigung des Darlehensvertrags jedoch zahlen müsste. Darüber hinaus öffnet sich für den Verbraucher eine weitere Tür: der mit hohen Kosten und schlechten Konditionen verbundene Altkredit kann ohne zusätzliche Zahlungen gegen einen neuen Kredit zu wesentlich besseren Zinssätzen eingetauscht werden. Die Nutzung des „ewigen“ Widerrufsrechts ist für Kunden der DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG ein geschickter Schachzug, sich finanziell besser aufzustellen.

Widerrufsbelehrung der DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG lückenhaft und unschlüssig

Die von der DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG verwendeten Widerrufsbelehrungen enthielten mehrere Lücken über wichtige Details, irritierende Zusätze und unschlüssige Formulierungen. So blieb beispielsweise eine wichtige Folge des Widerrufs unerwähnt: die DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG wies den Verbraucher zwar korrekt darauf hin, dass im Falle des Widerrufs die erhaltenen Leistungen innerhalb einer 30-tägigen Frist zurückzugewähren seien, allerdings wurde verschwiegen, dass auch das Kreditinstitut selbst an die Frist bezüglich der Rückgewährung gebunden sei. Damit wird dem Verbraucher nicht deutlich, dass auch im Falle des Widerrufs eine Wechselseitigkeit von Darlehensnehmer und –geber vorliegt.

Darüber informiert zu werden, ist aber ein wesentliches Interesse, wie das Kammergericht Berlin 2009 urteilte (Az. 5 W 105/09). Weiterhin ließ die DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG die Widerrufsfrist durch verwirrende Fußnoten offen. Der Darlehensnehmer konnte der Widerrufsbelehrung nicht entnehmen, ob die Frist zum Widerruf zwei Wochen oder einen Monat beträgt. Dem Kunden die exakte Bestimmung der Frist aufzulagern, ist jedoch unzumutbar, beschloss und verkündete das OLG Stuttgart unlängst (Az. 6 U 185/15). Diese Wirren und Unklarheiten in der Widerrufsbelehrungen stellen somit einen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot dar und machen die von der DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft.

Vertrauensschutz des Gesetzgebers verloren: DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG weicht vom gesetzlichen Muster ab

Für diese Fehler in den verwendeten Widerrufsbelehrungen hat die DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG auch voll einzustehen, wichen die Widerrufsbelehrungen doch offensichtlich vom gesetzlichen Muster ab. Durch diese optischen wie inhaltlichen Abänderungen verliert die DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG die Schutzwirkung des gesetzlichen Musters, die Fehler in den Widerrufsbelehrungen sind ihr voll zurechenbar.

Kreditinstitute mit ähnlich fehlerhaften Widerrufsbelehrungen:

  • DG Verlag, 2006 – 2010
  • Sparda Bank, 2007 – 2009
  • DKB, 2006/07
  • Sparkassenverlag, 2005 – 2008
  • ING DiBa, 2005 – 2008
  • Commerzbank, 2010

„Ewiger“ Widerruf nur noch bis Juni möglich – Kunden der DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG sollten zügig handeln

Die Möglichkeit zur günstigen Umschuldung, basierend auf dem „ewigen“ Widerrufsrecht durch Fehler in der Widerrufsbelehrungen, ist womöglich nur noch bis Juni 2016 gegeben. Im Juni wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung verabschiedet, der das „ewige“ Widerrufsrecht abschafft und eine gesetzliche, absolute Widerrufsfrist einführt. Kunden der DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG sollten in den verbleibenden viereinhalb Monaten nichts anbrennen lassen und das „ewige“ Widerrufsrecht zügig geltend machen.

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Die Durchsetzung des „ewigen“ Widerrufsrechts erfordert juristische Fachkenntnis, Erfahrung und Geschick. Professioneller Rechtsbeistand ist unumgänglich. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden betreut seit langer Zeit im gesamten Bundesgebiet Mandate in diesem Bereich und setzt mit einem Team hochqualifizierter Anwälte die Rechte von Verbrauchern durch. Werdermann | von Rüden bietet eine kostenlose Erstberatung nach Prüfung der Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit.

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