Die Baxter Sachwert GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren

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Das Amtsgericht Charlottenburg hat, auf Eigenantrag der Baxter Sachwert GmbH & Co. KG, am 26. Januar 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az: 36b IN 6761/15). Die vorläufige Insolvenzverwaltung übernimmt Herr Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus.

Die Baxter Sachwert GmbH & Co. KG, eines der Unternehmen der Baxter Gruppe, investierte überwiegend in Immobilienprojekte. Mit einer Mindestbeteiligung von 5.000 Euro belaufen sich die Anlegergelder mittlerweile auf rund 9 Millionen Euro. Betroffen sollen rund 600 Anleger sein. Durch eine Teilabtretung einer erstrangigen Grundschuld in Höhe des Darlehensbetrages sicherte man den Rückzahlungsanspruch von Privatinvestoren. Diese nahmen Darlehen auf, die wiederrum von der Baxter Sachwert GmbH in Immobilienprojekte investiert werden sollten. Das Geschäftsmodell mit einem Nachrangvertragskonstrukt kann zu hohen Verlusten der Anleger führen, denn nach diesem wird man im Insolvenzverfahren auch nachrangig befriedigt. Hoffnung könnte für Anleger in Bezug auf die Teilabtretungen bestehen. Sofern sich noch Grundbesitz im Eigentum des Unternehmens befindet, besteht weiterhin die Möglichkeit einen Teil der Darlehen zurückzuerhalten.

Möglichkeiten für Betroffene

Anleger könnten mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen.

Sofern das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird, sollten Betroffene ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Zudem sollten Sie anwaltlichen Rat hinzuziehen, um mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

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