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Die einfache Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit 10 Kn Stammkapital

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Am 12. Juli 2012 hat das Parlament der Republik Kroatien eine Gesetzesvorlage über Änderungen und Ergänzungen zum Gesetz über Handelsgesellschaften bekommen, das die Gründung einer Gesellschaft mit nur 10 Kuna Stammkapital zulässt.

Das Hauptziel dieser Änderungen ist es, für Kroaten und Ausländer nach dem Eintritt Kroatiens in die EU die Gründung von Gesellschaften zu erleichtern und sie zu ermuntern, für sich selbst einen Arbeitsplatz zu schaffen. Mit dem kroatischen Beitritt zur EU erhalten Handelsgesellschaften, die in anderen Mitgliedsstaaten gegründet wurden, das Recht auf Niederlassungsfreiheit und können so auf dem kroatischen Gebiet ungehindert tätig werden, ohne besondere Gesellschaftsformen bilden zu müssen. Da in anderen Mitgliedsstaaten zur Gründung einer Gesellschaft ein geringeres Stammkapital erforderlich ist, werden diese gesetzlichen Änderungen ausländischen Unternehmern ermöglichen, auch in der Republik Kroatien auf einfachere Weise und mit geringerem Stammkapital eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen.

Die Bezeichnung dieser GmbH wird „einfache Gesellschaft mit beschränkter Haftung" lauten und für sie werden die gleichen Bestimmungen gelten wie für die GmbH, außer, wenn im Gesetz für die einfache GmbH ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.

Die einfache GmbH kann mit einem minimalen, gänzlich in bar einbezahlten Betrag von 10 Kuna als Stammkapital ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen. Die Geschäftseinlage muss mindestens 1 Kuna betragen. Die Gründungskosten verringern sich, wenn man im Vorhinein vorbereitete Formulare benützt, die ebenfalls das Gründungsverfahren erleichtern und beschleunigen, und so dürften sich die Gesamtkosten auf etwa 750,00 Kuna belaufen.

Die einfache GmbH kann höchstens aus drei Gesellschaftern mit nur einem Vorstandsmitglied bestehen. Sie muss auch gesetzliche Rücklagen haben, in die ein Viertel von dem im jährlichen Finanzbericht ausgewiesenen Gewinn der Gesellschaft abzüglich des Verlusts aus dem Vorjahr eingezahlt werden muss. Wenn der GmbH eine Zahlungsunfähigkeit droht, muss unverzüglich eine Hauptversammlung  einberufen werden.

Wann das Stammkapital der einfachen GmbH die Höhe des Stammkapitals einer klassischen GmbH erreicht, gelten für die einfache GmbH die Vorschriften einer klassischen GmbH.



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