Menge und Eigenbedarf bei Cannabis - Wie viel Gras darf man besitzen?

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Geringe Menge im Betäubungsmittelstrafrecht – Cannabis / Marihuana und die relevanten Grenzwerte

Marihuana ist die im Volksmund geläufige Bezeichnung für die Blüten der weiblichen Hanfpflanze. In Deutschland handelt es sich um die am häufigsten konsumierte Droge. 

Auch das Gesetz zur Teillegalisierung, das seit April gilt, hat daran erst einmal nicht viel verändert. Die gesetzlichen Grenzwerte haben sich dadurch zwar geändert, aber es gibt sie immernoch!

Das Handeltreiben mit Cannabis ist nach wie vor gem. §§ 29 ff. BtMG strafbar! In diesem Rechtstipp erfahren Sie, welche strafrechtlich relevanten Grenzwerte jetzt beim Umgang mit Cannabis zu beachten sind. 


Was bedeutet "geringe Menge"?

Bis März galt, dass der Erwerb, Verkauf und Besitz von Cannabis in jeder Form strafbar war. Allerdings war gesetzlich geregelt, dass bei Besitz einer nur geringen Menge von der Strafverfolgung abgesehen werden konnte, was zu dem Mythos geführt hat, eine geringe Menge zum Eigenbedarf sei legal. Ausschlaggebend für die Beurteilung der Menge war der Wirkstoffgehalt. Der Schwellenwert der "geringen Menge" wurde bei 7,5,g THC angenommen. 

Die Regelung gilt in dieser Form nicht mehr. Seit April 2024 ist es (für Erwachsene) legal, bis zu 25g Cannabis mit sich zu führen. Der wirkstoffbezogene Schwellenwert ist nebensächlich geworden. Insgesamt darf man zum Eigenkonsum bis zu 50g besitzen. 

Wer diese Maximalwerte überschreitet, macht sich nach wie vor strafbar!


Ist Cannabis im Straßenverkehr strafbar?

Zwar ist der Konsum von Cannabis straffrei, jedoch gilt dies nicht im Straßenverkehr. Am Beispiel von § 24a StVG zeigt sich, dass bereits der Konsum geringer Mengen von Cannabis zu empfindlichen Repressionen führen kann. Nach dem Gesetzeswortlaut „unter der Wirkung“ kommt es auf keine Mindestkonzentration im Blut an. Jedoch muss sich der nachgewiesene Wirkstoffgehalt im Blut in einem Bereich bewegen, der eine Beeinträchtigung der Fahruntüchtigkeit zumindest annehmen lässt. Dies ist nach der aktuellen Rechtsprechung bereits bei 1 ng/ml der Fall. Es ist für Konsumenten kaum möglich, diesen Wert vor der Fahrt abzuschätzen. Daher ist dringend davon abzuraten, nach dem Konsum von Cannabis ein Fahrzeug zu führen. 


Welche Strafen drohen bei Besitz von nicht geringen Mengen Cannabis?

Überschreitungen der genannten Schwellenwerte sind gerade bei Eigenanbau nur schwer zu kontrollieren. Handelt es sich um weniger als zehn Gramm, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet wird. Wer mehr als zehn Gramm zuviel besitzt, muss jedoch nach wie vor mit einem Strafverfahren rechnen. Im Falle einer Verurteilung sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren möglich.


Daher: Anwalt einschalten! - Ich vertrete Sie bundesweit

Für den Bürger ist es mitunter schwer, bei den Strafvorschriften und Richtlinien einen Überblick zu behalten. Durch die ewige Diskussion um eine teilweise oder komplette Legalisierung und deren Umsetzung, ist das nciht einfacher geworden. Ich bin gern bereit, Sie im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts zu beraten und Sie ggf. im Ermittlungsverfahren zu vertreten.

Für weitere Informationen zum Thema verweise ich auf meinen Rechtsblog: Einstellung des Verfahrens wegen geringer Menge?

Wenn Sie noch Fragen haben sollten, beantworten ich Ihnen diese gern direkt per WhatsApp.


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