Die häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und was ihre Maßnahmen sein müssen

  • 2 Minuten Lesezeit

Ein Ranking gibt es auch bei Verkehrsverstößen. Bei Ordnungswidrigkeiten sind dies neben dem Parken besonders Geschwindigkeitsüberschreitung, Überholverstöße,  geringer Sicherheitsabstand und Vorfahrtmissachtung. Verkehrsstrafbaten stehen auf einem anderen Blatt.

Die Statistik ergibt folgendes Bild:

1. Parkverstöße : Strafen ab 5 EUR bis 35 EUR.

2. Geschwindigkeitsüberschreibung: Strafen ab 15 EUR bis 680 EUR sowie 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

3. Vorfahrtmissachtung: Strafen ab 10 bis 360 EUR. 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot.

4. Unterschreitung des Sicherheitsabstandes: Strafen ab 25 EUR bis 600 EUR und 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.

5. Falsches Überholen, Vorbeifahren oder Begegnen: Strafe 10 EUR bis 300 EUR und 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

6. Alkohol und Drogen am Steuer: Strafen 500 EUR,  4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot bis 1.500.00 EUR, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.

7. Falsches Abbiegen, Ein- und Ausfahren und Wenden: Strafe ab 10 EUR bis 390 EUR. 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

8. Falsches Beladen: Strafen von 5 bis 638 EUR und 1Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot.

9. Mangelhafter technischer Zustand des Fahrzeugs: Strafen von 5 bis 590 EUR. 3 Punkte.

10. Verstoß gegen die Halterpflichten (z. B. Versicherungsschutz; HU, Überlassung des Fahrzeugs an unbefugte Dritte): Strafe ab 5 EUR bis 638 EUR und 3 Punkte.

Wenn der Anhörungsbogen zum vorgeworfenen Verkehrsdelikt zugeht, muss der Halter lediglich Angaben zur seinen Personalien machen. Machen Sie von Ihrem wichtigsten Recht als Betroffener Gebrauch: dem Schweigerecht. Da man den gesamten Vorwurf und die Beweislage nicht kennt, empfiehlt sich bereits hier der Gang zum Rechtsanwalt, denn nur dieser kann vollständige Akteneinsicht erhalten. Dieses Recht steht ihnen gleichfalls zu und ist entscheidend für das weitere Vorgehen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Alkoholeinfluss, Drogen und Medikamenten, Unfallflucht, Nötigung, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzung und Tötung sind dagegen Verkehrsstraftaten. Hier drohen neben einer erheblichen Anzahl von Punkten stets Geldstrafen und Freiheitsstrafen. Auch hier gilt: Schweigerecht ausüben, sich dringend anwaltlichen Beistand suchen und Akteneinsicht nehmen. Nur so kann eruiert werden, was gegen Sie vorliegt und welche Maßnahmen zu treffen sind. Hier ist nicht nur Ihr Führerschein gefährdet, sondern ggfs. Ihre gesamte Existenz. Zusätzlich kommt ggfs. die Führerscheinstelle auf Sie zu und überprüft Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Wenn man hier auf einen Verteidiger verzichtet, geht das Ermittlungsverfahren ohne Kenntnis der Beweislage oder Erörterung einer Verfahrenseinstellung seinen Gang und man ist u. U. Nachforschungen im privaten und beruflichen Umfeld, Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen, erkennungsdienstlichen Maßnahmen, einer möglichen Sicherstellung bzw. Beschlagnahme des Führerscheins über sogar der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bis zum Erlass eines Strafbefehls oder der Erhebung einer Anklage ausgesetzt. Spätestens bei Anklageerhebung in der Hauptverhandlung haben sie schlechte Karten, da keine sog. Waffengleichheit im Verfahren bestanden hat.

Lesen Sie dazu bitte auch meinen Artikel „Verhalten im Ermittlungsverfahren und Strafverfahren".

Rechtsanwalt Holger Hesterberg

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im DAV.

E-Mail: kanzlei@rechtsanwalthesterberg.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Holger Hesterberg

Beiträge zum Thema