Die Haftung des Erben und Möglichkeiten zum Schutz seines Vermögens

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Haftung des Erben für die Verbindlichkeiten des Erblassers und Möglichkeiten, sein eigenes Vermögen zu schützen, sind komplexe Themen im Erbrecht. Im Wesentlichen gilt, dass der Erbe grundsätzlich mit dem Nachlass und seinem eigenen Vermögen haftet. Um sein eigenes Vermögen zu schützen, muss der Erbe jedoch aktive Maßnahmen ergreifen, um die Haftung zu beschränken.

Die Haftung des Erben ist in den §§ 1967–2017 BGB und für Miterben in den §§ 2058–2063 BGB geregelt. Der Grundsatz lautet: unbe­schränk­te, aber be­schränk­ba­re Er­ben­haf­tung. Zu den typischen Fragen zur Erbenhaftung gehören die Nachlassverbindlichkeiten, Erblasserschulden, Erbfallschulden und Nachlasserbenschulden sowie die Haftung für Steuerschulden des Erblassers.

Um sich vor einer Haftung mit seinem eigenen Vermögen zu schützen, kann der Erbe haftungsbeschränkende Maßnahmen ergreifen, wie die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens. Die Dürftigkeitseinrede ermöglicht eine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass, wenn dieser die Kosten der Verfahren nicht decken kann.

Weitere Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung sind die Aufgebotseinrede, Verschweigungseinrede und Überschwerungseinrede. Es ist wichtig zu beachten, dass der Erbe sein Recht zur Haftungsbeschränkung verliert, wenn er bestimmte Fristen verstreichen lässt oder bestimmte Handlungen unterlässt.

Insgesamt ist die Haftung des Erben und die damit verbundenen Schutzmöglichkeiten ein komplexes Thema, das eine fundierte rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht erfordert.

Beste Empfehlungen

Ihr Andreas Krau

Rechtsanwalt und Notar


Foto(s): info@rechtsanwalt-krau.de

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt und Notar Andreas Krau

Beiträge zum Thema