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Die internationale Registrierung von Marken

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Das Madrider System für internationale Registrierung von Marken umfasst zwei internationale Verträge: Das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMA) und das Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMP). Dieses System bietet die Möglichkeit, den Schutz einer Marke auf andere Staaten, die Mitgliedstaaten des Madrider Verbands sind, auszudehnen. Die Gesamtheit der Staaten, die beiden Abkommen beigetreten sind, heißt Madrider Verband und hat, einschließlich Kroatiens, gegenwärtig 89 Mitgliedsländer.

Mit dem Gesuch um internationale Registrierung kann die Marke entweder in allen oder nur einigen Mitgliedsländern des Madrider Verbands geschützt werden. Dabei muss man im Gesuch die Mitgliedsländer anführen, in denen um Schutz angesucht wird. Nachträglich kann der Schutz auch auf jene Mitgliedsländer des Madrider Verbands erweitert werden, die nicht gleich im Gesuch aufgeführt wurden.

Um den Status einer IR-Marke zu erhalten, muss die Marke vorher im Ursprungsland (einem der Mitgliedstaaten des Madrider Verbands) für die gleichen Waren und Dienstleistungen angemeldet (nach dem Protokoll) oder eingetragen (nach dem Abkommen) sein. Nach der internationalen Registrierung einer Marke wird die Behörde des Vertragsstaats, in dem die Marke zuerst angemeldet und registriert wurde, das Ursprungsbüro. Der Antrag auf internationale Registrierung von Marken muss beim nationalen Markenamt (in Kroatien: das staatliche Amt für geistiges Eigentum) gestellt werden.

Die ersten 5 Jahre hängt die IR-Marke von der Registrierung im Ursprungsland ab, auf die sie sich bezieht. Wenn zum Beispiel, innerhalb dieses Zeitraums die Basismarke keinen Schutz mehr genießt, verliert auch die internationale Registrierung ihre Wirkung. Nach fünf Jahren wird die IR-Marke unabhängig von der Basismarke.

Beim Antrag auf internationale Registrierung überprüft die Ursprungsbehörde die Marke, um die es dabei geht, und leitet dann den Antrag an das internationale Büro der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum mit Sitz in Genf, Schweiz) weiter.

Schutzdauer

Die IR-Marke genießt eine Schutzdauer von 10 Jahren, kann aber immer wieder für weitere zehn Jahre erneuert werden. Der Antrag auf Verlängerung wird dann am internationalen Büro eingereicht und die entsprechenden Gebühren bezahlt.

Gebühren

Mit dem Antrag auf internationale Registrierung einer Marke bezahlt man die festgesetzten Gebühren:

  • eine Grundgebühr von 653 CHF (wenn die Marke nicht farbig ist) oder 903 CHF (wenn die Marke farbig ist), was für 3 Klassen von Waren und Dienstleistungen ausreicht,
  • eine Zusatzgebühr von 100 CHF für jede die dritte Klasse übersteigende Klasse von Waren und Dienstleistungen,
  • eine Ergänzungsgebühr von 100 CHF für jedes Land, in dem um Ausdehnung des Schutzes nachgesucht wird,
  • individuelle Gebühren bei einigen Verbandsmitgliedern, denen gegenüber ausschließlich das Protokoll angewandt wird.

Wenn man zum Beispiel eine Marke in Farbe (Ursprungsland Kroatien) international registrieren wollte, würden für bis zu 3 Klassen von Waren und Dienstleistungen in allen Mitgliedstaaten des Madrider Verbands die Gebühren ca. 24.000,00 CHF (ca. 150.000,00 kn) betragen.

Die Gemeinschaftsmarke - Community Trade Mark

Die Gemeinschaftsmarke ermöglicht mit einer einzigen Anmeldung einen einheitlichen Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Eine Gemeinschaftsmarke (Community Trade Mark, CTM) ist eine Marke, die in allen Staaten der Europäischen Union gültig ist und bei dem HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) mit Sitz in Alicante, Spanien eingetragen wird. Eine Gemeinschaftsmarke ist in der Europäischen Union als Gesamtheit gültig, d. h., ihr räumlicher Anwendungsbereich lässt sich nicht auf den Schutz in nur einzelnen Mitgliedstaaten beschränken.

Vom Moment des kroatischen Beitritts zur Europäischen Union an wird sich die Wirkung aller registrierten EU-Marken automatisch auf das Gebiet Kroatiens ausweiten.



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