Die Kompensationspflichten für Selbständige in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Wenn die Berufsunfähigkeit nicht zahlt!

Auch für Selbständige besteht ein hohes Risiko, noch vor dem 60.Lebensjahr infolge Krankheit oder Körperverletzung berufsunfähig zu werden. Erkrankungen am Bewegungsapparat stellen die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit dar. Dicht gefolgt von psychischen Erkrankungen. Welche Art von Krankheit oder Verletzung letztlich zur Berufsunfähigkeit führt, ist grundsätzlich unerheblich. Die Folge ist, dass der Betreffende seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Die Kompensationspflichten der Selbständigen.

Besonders bei Selbständigen versuchen die Versicherungen gern die Leistung zu verweigern. Dies erfolgt mit dem Hinweis darauf, der Versicherungsnehmer wäre seinen Kompensationspflichten nicht nachgekommen. Kompensationspflichten, sind Pflichten des Versicherungsnehmers nahezu alles zu tun, um den Grad seine Berufsunfähigkeit zu mindern. Zu beachten ist dabei jedoch, dass die zu ergreifenden Maßnahmen auch zumutbar sein müssen. Einige Versicherungen übersehen diesen Umstand gern und legen den Betroffenen teils völlig unzumutbare Kompensationspflichten auf.

Die Zumutbarkeit der Kompensationspflicht.

Die Zumutbarkeit richtet sich nach den tatsächlichen und wirtschaftlichen Umständen im Einzelfall. Tatsächlich zumutbar ist die Kompensation dann, wenn die Maßnahmen tatsächlich durchführbar sind und den Betreffenden nicht über Gebühr belasten. Zumutbar kann es zum Beispiel sein, wenn ein selbständiger Landwirt, der infolge eines Rückenleidens eine Landmaschine nicht mehr besteigen kann, verpflichtet ist Trittstufen und Haltegriffe an der Landmaschine anzubringen, um diese wider zu benutzen. Unzumutbar erscheint es hingegen, wenn ein mitarbeitender Unternehmer seinen Arbeitsplatz, beispielsweise an einer Maschine, derart umgestalten müsse, dass dieser Arbeitsplatz nur noch für den Unternehmer selbst von Nutzen wäre und die Angestellten diesen Platz gar nicht mehr nutzen könnten. Die tatsächliche Zumutbarkeit richtet sich also stark nach den technischen und organisatorischen Gegebenheiten in dem Betrieb.

Die Kompensation muss aber auch wirtschaftlich zumutbar sein. Dies bedeutet, dass die Kompensation nicht mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden sein darf. Dies gilt sowohl für eine einmalige finanzielle Belastung als auch für eine dauerhafte finanzielle Belastung. So kann es zumutbar sein, wenn in einem Unternehmen der mitarbeitende Unternehmer die operativen Aufgaben delegiert und sich ausschließlich auf die administrativen Aufgaben fokussiert. Wirtschaftlich unzumutbar kann es jedoch sein, wenn der Unternehmer verpflichtet wäre, einen neuen Mitarbeiter für die operativen Tätigkeiten anzustellen, wenn der Arbeitslohn des neuen Mitarbeiters die Gewinnspanne des Unternehmers praktisch aufzehren würde. Die wirtschaftliche Zumutbarkeit richtet sich also nach der Größe und wirtschaftlichen Stärke des Unternehmens.

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt.

Erleiden Selbständige eine Verletzung oder Krankheit und können daraufhin ihren Beruf nicht mehr ausüben, sind viele auf die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen. Tatsächlich zahlen die Versicherungen in gut einem Drittel nicht. Zur Begründung wird oft darauf verwiesen, dass eine Berufsunfähigkeit, im Sinne von § 172 Versicherungsvertragsgesetz, nicht vorliege, oder dass Kompensationsmöglichkeiten vorliegen und auch zumutbar sind. Die oft pauschalen Argumente der Versicherungen, genügen den strengen Anforderungen die Einzelfallprüfung jedoch nicht.

Weitere Informationen zur Leistungspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie auf der Kanzleihomepage.

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