Die polizeiliche Vorladung und kostenlose Beratungsstellen

  • 1 Minuten Lesezeit

Mit diesem Beitrag möchten wir uns einem Thema widmen, das uns sehr am Herzen liegt: Die besondere Auswirkung einer polizeilichen Vorladung auf die Psyche. Kaum jemand macht sich Gedanken darüber, was so ein eingeleitetes Strafverfahren für die Beschuldigten eigentlich emotional bedeutet, welche Qual sie oft durchlaufen und, dass so ein Strafverfahren auch gegen jeden Unschuldigen eingeleitet werden kann und zwar grundlos und jederzeit und zwar wirklich ausnahmslos gegen jeden. Wie fühlt sich ein fachfremder unschuldiger Mensch, der zum ersten Mal Post von der Polizei erhält und darin Worte findet wie „Vernehmung als Beschuldigter“, “Geladen am...“, adressiert an ihn persönlich und so weiter? Die ganz wichtige Frage dabei: Wer hilft ihm? Hat ein unschuldiger Mensch nicht zurecht die Meinung, es müsse ihm jetzt jemand kostenlos zur Seite stehen, da er die vorgeworfene Tat doch nicht begangen habe? Steht es ihm nicht zu, dass er jetzt unkompliziert eine Beratungsstelle aufsuchen kann, bei der er sich ausheulen kann? Die Antwort lautet: nein. So eine kostenlose unkomplizierte Anlaufstelle für Beschuldigte eines Strafprozesses gibt es in Deutschland nicht. Diesen Druck haben die Beschuldigten auszuhalten, bis der unter Umständen sehr langwierige Strafprozess seinen Abschluss gefunden hat. Das erwartet der Rechtssaat von ihm. Der Anwalt ist zurecht nur ausgebildet und nur zuständig für die Rechtsfragen. Kostenlosen unkomplizierten Rechtsbeistand gibt es nicht so ohne weiteres. Wir finden das sehr ungerecht. Denn bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt man auch in Deutschland noch nicht als Straftäter. Dann aber sollte man auch wie eine unschuldige Person behandelt werden. Dazu gehört es nach unserem Verständnis, dass einem in dieser Phase auch eine kostenlose Beratungsstelle zur Verfügung steht, die einem Beschuldigten emotionalen Halt gibt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Ariana Taher

Beiträge zum Thema