Die Summary AG mahnt erneut die Verwendung von Produktfotos durch Hübner Mayer Grohs ab

  • 2 Minuten Lesezeit

Vor Kurzem erhielten wir erneut eine Abmahnung der Summary AG aus Itzehoe. Es geht auch in diesem Fall um die widerrechtliche Verwendung von Produktfotografien. Die Summary AG hat die Kanzlei Hübner Mayer Grohs aus Bayreuth mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Summary AG beauftragt. Die Gesellschaft sei Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an verschiedenen Produktfotografien, die der Abgemahnte für die Bewerbung von Artikeln auf der Internetplattform eBay verwendet haben soll. Wir haben bereits über diese Abmahnung berichtet: https://www.anwalt.de/rechtstipps/summary-ag-abmahnung-wegen-urheberrecht-unerlaubte-verwendung-von-fotos_105247.html

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Der Abgemahnte soll zahlreiche urheberrechtlich geschützte Fotos ohne eine gültige Lizenz der Summary AG verwendet haben. Dadurch habe er die Fotos unerlaubt vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht, sodass die ausschließlichen Nutzungsrechte der Summary AG verletzt worden seien. Daher stünden der Summary AG verschiedene Ansprüche gegen den Abgemahnten zu. 

Was fordert die Summary AG?

Durch die widerrechtliche Verwendung habe die Summary AG zunächst einen Unterlassungsanspruch gegen den Abgemahnten, § 97 UrhG. Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr müsse er eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Die beigefügte Erklärung ist mit einer Vertragsstrafe von 5500 € bewehrt. Daneben sei er zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, § 97 Abs. 2 UrhG. Ein Zuschlag i.H.v. 100 % ergebe sich durch die fehlende Namensnennung des Urhebers. Die Abmahnung enthält jedoch das Angebot eines geringeren „Abgeltungsbetrags“. Zudem müsse der Abgemahnte Auskunft über die Dauer und Art der Nutzung der Fotos erteilen. Letztlich habe der Abgemahnte die entstandenen Anwaltskosten als Aufwendungsersatz zu zahlen. Die Höhe berechne sich nach einem Gegenstandswert i.H.v. insgesamt 86.500 €.

Ihre Abmahnung regeln wir für Sie

Nach Erhalt einer Abmahnung sollten Sie die Ruhe bewahren und am besten den passenden Fachanwalt aufsuchen. Denn seine praktische Erfahrung in dem Rechtsgebiet ist für die Abwehr der Abmahnung für Sie von besonderem Wert. Nehmen Sie am besten keinen eigenständigen Kontakt mit der Gegenseite auf und lassen Sie die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung nicht verstreichen. Der Abmahnende könnte nach Fristablauf gerichtlich eine einstweilige Verfügung zur vorläufigen Sicherung seiner Rechte erwirken.

Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sind wir mit Verfahren aus diesen Bereichen seit Jahren vertraut. Unsere Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven berät Sie umgehend und fachkundig bzgl. Ihrer Abmahnung. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular, http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen, um die weiteren Schritte und rechtlichen Möglichkeiten mit Ihnen durchzugehen. Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema