Diesel-Abgasskandal: Daimler am Landgericht Freiburg wegen sittenwidriger Schädigung verurteilt

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Die Daimler AG hat im Diesel-Abgasskandal vor dem Landgericht Freiburg eine Schlappe einstecken müssen. Das Gericht verurteilte den Autobauer am 13. März 2020 zur Rücknahme eines Mercedes Benz und zur Zahlung von 47.436,09 Euro nebst Zinsen. In dem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr erstrittenen Urteil (Az. 8 O 71/19) ging das Gericht davon aus, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgasreinigung verbaut worden war. 

Dies habe zu einer sittenwidrigen Schädigung im Sinne von § 826 BGB des Klägers geführt. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten darüber hinaus rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW und haben einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt.

Mercedes Benz mit unzulässiger Abschaltreinrichtung

Der Kläger hatte im vorliegenden Fall im Juni 2016 einen Mercedes Benz V 250 D für 60.162,35 Euro gekauft. Am 26. Oktober 2018 teilte Daimler dem Kläger mit, dass das Fahrzeug von einem verpflichtenden Rückruf betroffen sei. Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes KBA musste daher ein Software-Update in das Motorsteuergerät aufgespielt werden. Im Motor vom Typ OM 651 soll die Messung des Schadstoffausstoßes mit einer speziellen Software manipuliert worden sein. 

Der Kläger habe beim Kauf von der Manipulation keine Informationen erhalten und sei damit arglistig getäuscht worden, argumentierte das Landgericht Freiburg in der Urteilsbegründung. Für das Gericht stand außer Frage, dass der Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 VO 715/2007/EG ausgestattet war. Die Voraussetzungen für Haftung nach § 826 BGB sah das Gericht auch als gegeben an. Mindestens ein Mitglied des Vorstandes der Daimler AG müsse Kenntnis von der Entscheidung zur serienmäßigen Anwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung gehabt haben.

Hätte Daimler nicht die Entscheidung getroffen, die mit der manipulativ wirkenden Software ausgerüsteten Motoren in Fahrzeuge einzubauen, wäre das Klägerfahrzeug mangels EG-Typengenehmigung gar nicht auf den deutschen Markt gelangt. Der Kläger hätte dann das Fahrzeug mit der darin verbauten unzulässigen Abschalteinrichtung gar nicht erwerben können. Unterm Strich bewertete das Landgericht Freiburg eindeutig: Der Kläger kann die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Daimler hat sittenwidrige gehandelt. Eine Nutzungsentschädigung muss sich der Kläger jedoch anrechnen lassen.

Was können Verbraucher im Daimler-Abgasskandal unternehmen?

Das Urteil zeigt für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, dass die Chancen vor Gericht zu gewinnen, weiter gestiegen sind. Denn die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert. Die Verbraucher-Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Daimler einigt.

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen. Die drei Wege haben sich bei Verfahren gegen VW bewährt. Und es spricht aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nichts dagegen, warum es sich im Abgasskandal von Daimler anders verhalten sollte. Denn letztlich wird im Ergebnis die Umwelt verpestet. Nur die dafür angewandte Technik ist eine andere. 

  1. Rücktritt: Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. 
  2. Schadensersatz: Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die Daimler AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Der Autobauer muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Gerichte haben in Verfahren gegen die VW AG hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
  3. Neulieferung: Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen – natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


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