Diesel-Fahrverbot in Berlin – was tun?

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 09.10.2018 entschieden, dass bestimmte Straßen in Berlin mit Fahrverboten belegt werden. Betroffen sind Dieselautos der Klassen Euro 1 bis Euro 5. Folglich Fahrzeuge, die in der Regel älter als 5 Jahre sind. Und das ist nur der Anfang.

Wenn Sie mit solch einem Auto in die Fahrverbotszonen hineinfahren, droht Ihnen ab dem 01.04.2019 ein empfindliches Bußgeld. Ein weiterer Schlag für alle Dieselfahrer, die auf den Dieselkompromiss der Regierung gehofft haben.

Es gibt 2 Optionen, wie Sie diese gesamte Dieselthematik hinter sich lassen können. Mit diesen zwei Optionen werden Sie Ihren schmutzigen Diesel los und können sich ein sauberes Auto kaufen.

1. Sie fahren ein Auto, welches vom Dieselskandal betroffen ist und über eine illegale Abschaltvorrichtung verfügt?

Dann haben Sie nach der derzeit überwiegenden Rechtsprechung sehr gute Chancen, um Ihr Auto an den Hersteller zurückzugeben, obwohl Sie gar keinen Vertrag mit diesem haben. Dies auch dann, wenn Sie bereits bei Ihrem Händler das Software Update installiert haben. Der Hersteller muss Ihnen nach Herausgabe des Fahrzeuges den damals gezahlten Kaufpreis erstatten. Lediglich eine geringe Entschädigung für die Kilometerleistung darf er vom Kaufpreis abziehen. Damit vermeiden Sie Wertverluste und Fahrverbote.

Gerne prüfen wir für Sie kostenfrei, ob Ihr Auto betroffen ist und welche Rechte Sie aus dem Abgasskandal haben.

2. Sie fahren einen Diesel, der nicht vom Abgasskandal betroffen ist? Sie haben das Auto jedoch über einen Kredit bei einer Autobank wie z. B. der VW Bank finanziert?

Dann können Sie den Kredit ggf. noch heute widerrufen, sofern Fehler in Ihrem Kreditvertrag zu finden sind. Bei der Prüfung nach diesen Fehlern helfen wir Ihnen gerne kostenfrei. Wenn wir Fehler finden, ist die Rechtsfolge die gleiche: Sie geben das Auto an Ihre Bank zurück und diese muss Ihnen alle geleisteten Zahlungen – auch die Anzahlung – erstatten. Glauben Sie nicht? Dies haben bereits über 10 deutsche Landgerichte bestätigt. Wir haben bereits Dutzende Vergleiche mit Autobanken geschlossen und unseren Mandanten so tausende Euros erspart oder eingebracht.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, haben Sie keinerlei Kostenrisiko.

Rufen Sie uns hierzu gerne unverbindlich und kostenfrei an. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Balduin & Partner ist einer der führenden Anwaltskanzleien im Ruhrgebiet zu diesen Themen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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