Diesel Skandal - Vergleich mit Audi

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Hallo liebe Abgas-Geschädigte,

ich werde immer wieder gefragt, wann Audi sich vergleicht, wie lange ein Verfahren dauert und was der Mandant dabei für einen Aufwand (auch finanzieller Art) hat. Ich möchte hier einmal den Weg skizieren, wie bei mir ein solches Verfahren abläuft, welche Wagen verglichen werden können und was dazu nötig ist:

 

1. Wann vergleicht sich Audi

Sicher verglichen werden folgende Fälle: 

1.     Es muss sich um einen 3 und 4.2 -Liter Motor von Audi handeln (Ausnahme Q7 4M).

2.     Sie müssen eine Aufforderung zum Software Update 23x6 bekommen haben oder es muss einfach draufgespielt worden sein.

3.     Der Wagen muss bei Euro 6 im Januar 2018 oder früher gekauft sein und bei Euro 5 November 2019 oder früher.

 

Bei allen anderen Fällen ist es eine Einzelfallentscheidung. Bei den Euro 6 sind Vergleiche oft noch möglich, wenn der Wagen bis Januar 2019 gekauft wurde. 

 

2. Ablauf des Verfahrens

Ein solches Verfahren dauert ca. drei Monate (wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sogar nur ca. sechs Wochen).

Nachdem mein Büro die erforderlichen Daten aufgenommen und einen Telefontermin vereinbart hat, führe ich ein kostenloses und unverbindliches Telefongespräch mit Ihnen und fordere im Anschluss per Mail die für das Verfahren notwendigen Unterlagen an.

Sobald diese per Mail oder Whatsapp geschickt wurden, fertigen wir ein Anspruchsschreiben an und fragen bei der Rechtsschutzversicherung Deckung an. Wenn Audi den Anspruch abgelehnt und die Versicherung Deckung erteilt hat, beginnen wir das Klageverfahren.

Wenn die oben dargestellten Voraussetzungen für einen Vergleich erfüllt sind, ist das Klageverfahren auch sehr schnell wieder beendet. Sobald die Klage bei Audi zugestellt wurde, frage ich dort nach, ob ein Vergleich grundsätzlich möglich ist. Audi macht dann ein Vergleichsangebot. Wenn Sie dies annehmen, wird die Klage zurückgenommen und das Verfahren ist beendet. Sie müssen weder zu Gericht noch Deckung bei der Versicherung selbst einholen, das erledigen alles wir für Sie. 

 

3. Aufwand und Kosten Mandant

Wenn Sie zum Kaufzeitpunkt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hatten, zahlt diese die Kosten. Ich stelle den Selbstbehalt nicht in Rechnung, so dass Sie überhaupt keine Kosten zu tragen haben.

Wenn Sie zum Kaufzeitpunkt keine Verkehrsrechtsschutzversicherung hatten, aber die Voraussetzungen für einen Vergleich erfüllen, bearbeite ich den Fall kostenfrei. Ich nehme auch keine Erfolgsprovision, sondern Audi erstattet meine Kosten. Sie müssen allerdings einen Teil der Gerichtskosten im Vergleichsfall tragen (es geht um 100 bis 200 Euro).

Der Aufwand für Mandanten ist denkbar gering. Haben Sie zum Kaufzeitpunkt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung gehabt, benötige ich nur folgende Unterlagen: den Kaufvertrag, den Fahrzeugschein, die Daten der Rechtsschutzversicherung, die Aufforderung zum Software Update 23x6 oder der Nachweis, dass es aufgespielt wurde sowie eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht (stelle ich zur Verfügung).

Haben Sie keine Versicherung, benötige ich sogar nur den Kaufvertrag, die Aufforderung zum Software Update 23x6 oder der Nachweis, dass es aufgespielt wurde sowie eine unterschriebe Vollmacht (stelle ich zur Verfügung).

Sie müssen also nichts weiter tun, als einmal mit mir zu telefonieren und mir danach die erforderlichen Unterlagen zu schicken. Danach müssen Sie nur noch den Vergleich von Audi annehmen und das Verfahren ist beendet. 

Fazit: Es lohnt sich, die Initiative zu ergreifen und einen Vergleich mit Audi zu schließen. Audi ist derzeit sehr vergleichsbereit und bis zum Vergleich, dauert nur ca. drei Monate.

 

 



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