VW Diesel-Skandal – neue Betrugssoftware bei Audi entdeckt

  • 2 Minuten Lesezeit

Die VW-Tochter Audi stoppt die Auslieferung der Modelle A6 und A7, berichtet das Handelsblatt.

Laut Spiegel sind Diesel-Motoren des Typs V6 TDI Gen2 Evo in der Version mit 200 kW betroffen.

Dabei könnten ganze Fahrzeugflotten betroffen sein, denn bei dem Modell A6 handelt es sich um einen beliebten Dienstwagen. Auch in der noch aktuellen Baureihe C7, die erst im Sommer durch ein Nachfolgemodell abgelöst werden wird, soll manipuliert worden sein, so der Spiegel. 

Die neu entdeckte Software soll dabei die AdBlue-Einspritzung vor Entleerung des Tanks (zur Absprache der sog „5er-Runde“ über kleinere AdBlue-Tanks siehe auch https://www.anwalt.de/rechtstipps/vom-kartell-zum-abgasskandal-fuehrte-die-er-runde-aktionaere-und-kaeufer-in-die-irre_112103.html) drosseln, um zu verhindern, dass der Kunde selbst den Harnstoff nachfüllen muss.

Die Folge ist eine Erhöhung des Ausstoßes von Stickoxiden, denn der SCR-Katalysator zur Reinigung der Abgase funktioniert dann nicht mehr oder nur extrem eingeschränkt.

Laut Spiegel haben die Entwickler von Audi jene Dieselmodelle mit Abschalteinrichtungen für eine ganze Reihe von Autos aus dem Hause VW geliefert, für die das Kraftfahrt-Bundesamt im vergangenen Jahr einen amtlichen Rückruf aussprechen musste – unter anderem auch für den Porsche Cayenne.

Ob hier nur die „alte“ Abschalteinrichtung oder auch die neu entdeckte Software verwendet wurde, ist bislang noch unklar.

Welche Rechte haben Kunden?

Wer innerhalb der letzten zwei Jahre (kaufrechtliche Gewährleistungsfrist) ein solches Modell gekauft oder auch geleast oder sonst finanziert hat, dürfte gute Aussichten darauf haben, dass er seinen PKW gegen ein neues Modell eintauschen kann.

Zwar ist die Rechtsprechung hier noch nicht einheitlich (siehe auch https://www.anwalt.de/rechtstipps/volkswagen-vw-und-welche-optionen-geschaedigte-im-dieselskandal-haben_132479.html), der Vorteil liegt jedoch darin, dass – anders als bspw. bei Widerruf oder Schadensersatz – kein Nutzungsersatz anzurechnen ist.

Autobesitzer sollten sich von einem mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt beraten lassen. 

Welche Rechte haben Aktionäre?

Audi hatte die Auffälligkeiten am Abgasverhalten nach Angaben des Spiegels bereits vergangene Woche dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gemeldet und will dem KBA nach Informationen des Handelsblatts nun eine Softwarelösung anbieten.

Aktionäre der Volkswagen AG und der Audi AG sollten ein Auge hierauf halten, denn nach hiesigem Kenntnisstand liegt (noch) keine Ad-hoc-Mitteilung vor (siehe auch https://www.anwalt.de/rechtstipps/vw-daimler-bmw-co-kommen-die-automobilkonzerne-mit-den-ad-hoc-mitteilungen-nicht-mehr-nach_112968.html).

Am Oberlandesgericht Braunschweig ist bereits ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrens-Gesetz (KapMuG) anhängig, in welchem es u. a. um die Frage geht, ob VW hinsichtlich der ursprünglichen Abschalteinrichtung („defeat device“) seiner Ad-hoc-Publizitätspflicht rechtzeitig nachgekommen war.

Die Kanzlei für Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht Rechtsanwalt Rainer Lenzen vertritt Aktionäre in jenem Musterverfahren.

Ob hinsichtlich der neu entdeckten Software eine Publizitätspflicht besteht und dieser seitens VW und/oder Audi rechtzeitig nachgekommen wurde, dürfte in weiteren Verfahren zu klären sein.

Aktionäre sollten sich durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Rainer Lenzen

Beiträge zum Thema