Dieselskandal: Klagen gegen VW (EA 189 und EA 288) erfolgreich!

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Volkswagen-Kunden, die einen Diesel fahren, müssen hart im Nehmen sein! Volkswagen scheint sich immer tiefer im neuen Dieselskandal beim EA 288 zu verstricken. Erst eine Abschaltvorrichtung wie beim Skandalmotor EA 189, dann Thermofenster, dann Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft wegen Unregelmäßigkeiten beim „On-Board-Diagnosesystem“.

OLG sieht Schadensersatzansprüche als sehr gut möglich

Hier ganz wichtig für VW-Kunden, das OLG Köln. Die Richter haben im September 2019 klargemacht, dass ein Schadensersatzanspruch gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung sehr gut möglich sei.

Das OLG als Einzelfall?

Immer mehr Gerichte schalten Sachverständige ein und klären, ob der Motor eben doch nicht so „sauber“ ist, wie von VW darstellt. Dies bezieht sich auf alle Bereiche beim Abgasskandal, d. h. die Abschaltvorrichtung, die Thermofenster und sicherlich werden bald auch die offensichtlichen Manipulationen beim „On-Board-Diagnosesystem“ thematisiert werden.

Erinnerungen an den EA 189 werden wach

Das Ganze erinnert schon sehr an die Abläufe beim EA 189. Erst waren die Gerichte wenig verbraucherfreundlich, aber im Laufe der Zeit haben sich diese immer mehr auf die Seite der VW-Kunden geschlagen.

Ansprüche verjährt?

Beim EA 189 dürfte eine Verjährung eingetreten sein, jedenfalls wenn Ansprüche erst jetzt erstmalig angemeldet werden. Anders sieht die Sache beim EA 288 aus! Hier dürfte eine Verjährung noch nicht eingetreten sein.

Schadensersatz für betroffene Diesel-Fahrer

Betroffene Volkswagen-Kunden sollten zeitnah ihre Ansprüche geltend machen. Wir sehen gute Ansatzpunkte Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG geltend zu machen. Mit einem Schadenersatzanspruch sollen Geschädigte so gestellt werden, als hätten sie das Auto nie gekauft. Konkret bedeutet dies, dass diese das Fahrzeug an VW zurückgeben können und dafür den Kaufpreis zurückerhalten. Ggf. wäre allerdings eine Nutzungsentschädigung für die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer abzuziehen.

Ob das Fahrzeug als Neu- oder Gebrauchtwagen gekauft wurde, spielt hier übrigens keine Rolle.

Über die Kanzlei Mutschke

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begleitet seit Jahren geschädigte Dieselfahrer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.



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