Diesmal auf der Abmahnliste von Waldorf Frommer: der aktuelle Kinohit „Suicide Squad“

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1. Worum geht es?

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer eine angebliche Urheberrechtsverletzung ab. Konkret wird unserem Abgemahnten vorgeworfen, den Film „Suicide Squad“ über Internettauschbörsen anderen zugänglich gemacht zu haben.

2. Was fordern die Abmahner?

Im Wesentlichen wollen Waldorf Frommer von den Abgemahnten, dass

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet wird und
  • die Zahlung der Abmahnkosten in Höhe von 915 €.

Machen Sie bitte nichts davon, wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben.

3. Auch von Waldorf Frommer abgemahnt, und jetzt?

Versuchen Sie bitte, Ruhe zu bewahren, wenn Sie eine Abmahnung im Briefkasten hatten, denn vorschnelles Handeln bringt in dem Fall überhaupt nichts. Wir wissen natürlich, dass Sie Angst haben, aber genau mit dieser Angst versuchen auch die abmahnenden Kanzleien zu spielen.

Deshalb sollten Sie Ihre individuelle Situation zunächst durch einen Anwalt prüfen lassen. Teilweise werden nämlich auch ungerechtfertigte Abmahnungen verschickt und dann reicht es, die Forderungen kurz schriftlich zurückzuweisen.

Und selbst wenn es sich in Ihrem Fall um eine berechtigte Abmahnung handelt, so lässt sich doch in der Regel noch Einiges machen.

Unser oberstes Ziel für unsere Mandanten lautet stets: Kein Geld für die Abmahner!

Gern bin ich Ihnen dabei als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz behilflich. Durch meine jahrelange Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen weiß ich genau, wie man mit Waldorf Frommer verhandelt.

4. Das 1x1 bei Abmahnungen

  • Nehmen Sie weder zu Warner Bros. Entertainment noch zu Waldorf Frommer Kontakt auf!
  • Zahlen Sie nicht vorschnell die geforderten Kosten!
  • Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung!
  • Halten Sie sich an die Fristen!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen Anwalt auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Suicide Squad“ erhalten, dann kontaktieren Sie doch die Kanzlei Dr. Newerla. Als spezialisierte Kanzlei können wir Ihnen rasch und zu unseren kostengünstigen Pauschalpreisen weiterhelfen.

Vereinbaren Sie zunächst völlig unverbindlich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch. Wenn Sie uns vorher per E-Mail oder Fax Ihre Abmahnung zusenden, dann können wir uns optimal auf das Gespräch vorbereiten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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