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Doppelte Haushaltsführung auch ohne Ehe?

  • 1 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

[image]Die doppelte Haushaltsführung fällt immer dann an, wenn ein Paar zwar zusammen in einer gemeinsamen Wohnung lebt, einer der beiden aber einer Arbeit an einem entfernten Ort nachgeht und daher eine kleine Zweitwohnung in der Nähe der Arbeitsstätte mietet. Nicht selten sieht sich das Paar dann nur am Wochenende und während des Urlaubs.

Ein Paar unterhält zwei Wohnungen

Bevor ein Paar am Ende des Jahres geheiratet hatte und die Frau die Wohnung ihres jetzigen Mannes als ihren Wohnsitz angab, bewohnten beide getrennte Wohnungen. Die Frau lebte aus beruflichen Gründen etwa 90 km von ihrem Partner entfernt in einer kleinen Wohnung, verbrachte jedoch ihre freie Zeit - etwa am Wochenende oder während des Urlaubs - bei ihrem Freund. Des Weiteren beteiligte sie sich an den Lebenshaltungskosten seiner Wohnung. Dennoch wollte das Finanzamt die doppelten Haushaltsführungskosten der Frau nicht anerkennen, sodass der Streit zwischen ihm und dem inzwischen frischgebackenen Ehepaar vor Gericht endete.

Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten

Das Finanzgericht (FG) Münster bejahte eine Berücksichtigung der Haushaltsführungskosten als Werbungskosten nach § 9 I 3 Nr. 5 EStG (Einkommensteuergesetz). Die Frau hat ihre eigene kleine Wohnung nur noch aus beruflichen Gründen unterhalten, jedoch ihren Lebensmittelpunkt in die Wohnung ihres Partners verlegt und somit einen Hausstand mit ihm gegründet. Schließlich hat sie nicht nur jede freie Minute bei ihrem Freund verbracht, sondern auch bei der Haushaltsführung mitbestimmt und sich daran finanziell beteiligt. Die Frau hat sich nur deswegen erst nach der Heirat umgemeldet, weil dieser Vorgang für die Eheleute eine bloße Formalie war; beiden war aber klar, dass die Wohnung des Mannes den gemeinsamen Hausstand darstellen sollte.

(FG Münster, Urteil v. 20.12.2011, Az.: 1 K 4150/08 E)

(VOI)

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