Drei Dinge, die der Arbeitnehmer nach einer Kündigung tun sollte

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Die Kündigung ist da. Obwohl man es vielleicht geahnt hat, schockiert einen diese Nachricht. Gekündigten Arbeitnehmern bleibt jetzt nicht viel Zeit: Fristen sitzen einem im Nacken. Hier sind die drei wichtigsten Tipps, die jeder Arbeitnehmer nach einer Kündigung beherzigen sollte.

1. Der Anruf beim Experten.

Holen Sie sich nach dem Zugang des Kündigungsschreibens als Erstes Rat von einem arbeitsrechtlichen Experten. Viele Kündigungen verletzen die Rechte des Arbeitnehmers. Sich dagegen zu wehren, ist das gute Recht jedes Arbeitnehmers. Verlässliche Auskunft über Arbeitsplatzerhalt und Abfindung erhält man von einem Arbeitsrechtler, am besten von einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung der Abfindungs- und Klagechancen gibt Ihnen Fachanwalt Alexander Bredereck unter seiner Kündigungshotline.

2. Der Anruf bei der Agentur für Arbeit.

Unmittelbar nach Zugang des Kündigungsschreibens muss man sich arbeitslos melden bei der Agentur für Arbeit. Erledigen Sie das möglichst noch am Tag Ihrer Kündigung. Sorgen Sie dafür, dass Sie die Mitteilung an die Agentur für Arbeit nachweisen können.

3. Beweissicherung.

Solange Sie Zugang zu Ihrem Arbeitsplatz haben: Sammeln Sie alle Informationen, die mit Ihrer Kündigung zu tun haben, besonders mit dem Kündigungsgrund. Überlegen Sie sich: Welcher Kollege kann was bezeugen, sichern Sie sich Kontaktdaten. Fragen Sie Ihren Anwalt, welche Unterlagen und Daten Sie behalten, mitnehmen, kopieren dürfen.


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