Drohen in einem Jugendstrafverfahren Eintragungen im Führungszeugnis?

  • 2 Minuten Lesezeit

In meiner anwaltlichen Beratungstätigkeit werde ich oft mit der Frage konfrontiert, welche Folge eine Verurteilung im Jugendverfahren für etwaige Register haben kann. Insbesondere besteht die Befürchtung, dass es zu einer Eintragung im Führungszeugnis kommt. Dies könnte schließlich zur Folge haben, dass spätere Arbeitgeber von der Verurteilung erfahren. Dies wird als enorm belastend empfunden. Im folgenden Artikel möchte ich die drängendsten Fragen zu dem Thema beantworten. 

Eintragungen im Führungszeugnis

Normalerweise werden im Erwachsenenstrafrecht Verurteilungen zu Freiheitsstrafen oder Geldstrafen über 90 Tagessätzen im Führungszeugnis eingetragen. Verurteilungen unter 90 Tagessätzen werden nicht im Führungszeugnis aufgenommen und Erwachsene dürfen sich entsprechend als nicht vorbestraft bezeichnen. Im Jugendstrafverfahren gibt es weitreichendere Regelungen, die es in vielen Fällen erlauben, dass es zu keiner Eintragung kommt. Jugendliche können sich dann gegenüber Arbeitgebern als nicht vorbestraft bezeichnen und ohne Sorge ein leeres Führungszeugnis vorlegen. So werden üblicherweise Einstellungen, Erziehungsmaßregeln, wie etwa Arbeitsauflagen, und Zuchtmittel, zu denen etwa auch die richterliche Verwarnung gehört, nicht im Führungszeugnis eingetragen. Nur im Falle der härtesten Sanktion, der sogenannten Jugendstrafe, kommt es in den meisten Fällen zur Eintragung. Auch in den eher selten vorkommenden Fällen einer Feststellung der Schuld oder einer Maßregel der Besserung und Sicherung lässt sich eine Eintragung nicht vermeiden.

Eintragungen im Erziehungsregister

Aber bleiben Verurteilungen für die üblichen Register dann häufig völlig ohne Folgen? Das kann so leider pauschal nicht stehen gelassen werden. Die Sanktionen werden statt in das Führungszeugnis in ein sogenanntes Erziehungsregister eingetragen. Dort sind sie aber lediglich für bestimmte Behörden und die Justiz einsehbar. Ein etwaiger zukünftiger Arbeitgeber oder eine Schule hat hingegen keinen Einblick in dieses Register. Dies ermöglicht Jugendlichen in vielen Fällen nach gerichtlicher Sanktion einen Neustart ohne zukünftige Vorbelastung. 

Zusammenfassung

Eintragungen im Führungszeugnis finden im Jugendrecht nur selten statt. Es erfolgen jedoch Eintragungen in das Erziehungsregister, worein mögliche Arbeitgeber aber keinen Einblick haben. Auch etwaige Nachfragen müssen durch die Jugendlichen nicht beantwortet werden. Gerne stehe ich zu registerrechtlichen Fragestellungen im Straf- und Jugendstrafrecht zur Verfügung. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit mir auf. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Steffen Becker

Beiträge zum Thema