Die Einstellung im Straf- und Jugendstrafverfahren

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In meiner Arbeit als Strafverteidiger bin ich immer wieder damit konfrontiert, dass Mandantinnen und Mandanten eine Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe fürchten. Neben dieser klassischen Beendigung eines Strafverfahrens stehen der Staatsanwaltschaft und dem Gericht aber auch andere Möglichkeiten zur Verfügung. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann diese Möglichkeiten gezielt anregen und so häufig eine belastende Hauptverhandlung vermeiden. 

Einstellung

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden lediglich aufgrund eines Anfangsverdachtes eingeleitet. Dies kann dazu führen, dass auch Unschuldige in das Visier der Strafverfolgung geraten. Als Rechtsanwalt für Strafrecht lässt sich in solchen Fällen mit entsprechender Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft die Unschuldsvermutung wahren.

Neben einer Einstellung aufgrund mangelnden Tatverdachtes gibt es auch die Möglichkeit ein Strafverfahren beispielsweise dann einzustellen, wenn die vermeintliche Schuld als gering einzustufen ist. Hierbei kann eine Anregung des Verteidigers bei der Staatsanwaltschaft und sogar noch bei Gericht weiterhelfen. Teilweise kommt es in geeigneten Fällen sodann zu einer Einstellung ohne weitere Folgen. In anderen Fällen lässt sich das Verfahren mit einer Spendenzahlung an eine wohltätige Organisation beenden. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann einen solchen Fall nach Akteneinsicht und Besprechung erkennen und unverzüglich die nötigen Schritte einleiten. 

Eine solche Einstellung wird grundsätzlich nicht im Führungszeugnis eingetragen. Man gilt hiernach offiziell als nicht vorbestraft, was beispielsweise bei der Arbeitssuche eine enorme Entlastung darstellt.

Besonderheiten im Jugendstrafverfahren

Im Jugendrecht gelten nochmals prozessuale Besonderheiten, die es durch den Strafverteidiger zu beachten gibt. An oberster Stelle steht im Jugendstrafverfahren nach dem Willen des Gesetzgebers der sogenannte Erziehungsgedanke. Dieser kann oftmals dazu führen, dass die Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende mit Einstellungen enden. Eine typische Einstellung im Jugendstrafrecht lässt sich beispielsweise durch die Durchführung eines Erziehungsgespräches erreichen. Auch außergerichtliche Tateinsicht und Schaffung eines Ausgleiches mit dem vermeintlich Geschädigten helfen, um durch den Rechtsanwalt für Strafrecht einen Antrag zur Einstellung bei der Justiz zu wagen. Maßgeblich für die Vermeidung einer Verurteilung ist hierbei auch stets die Schwere des vermeintlichen Tatvorwurfes. Um das spätere Berufsleben nicht zu belasten, wird eine derartige Einstellung grundsätzlich nicht im Führungszeugnis eingetragen. Eine Stigmatisierung für den noch jungen Menschen wird somit vermieden.

Zusammenfassung

Kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich. In einer kostenlosen Erstberatung kann ich Ihnen gegenüber eine Einschätzung abgeben, ob in Ihrem Fall eine entsprechende Vorgehensweise möglich ist.


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