DSGVO-Abmahnung erhalten? – Was ist zu tun? | Informationspflichten, SSL-Protokolle & Social-Media
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Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor knapp einem Jahr erhalten immer mehr Unternehmen Abmahnungen von ihren Wettbewerbern, weil sie die DSGVO fehlerhaft umsetzen. Oft werden diese auch durch Abmahnvereine ausgesprochen.
Abmahngründe
Meistens sind fehlerhafte oder völlig fehlende Datenschutzerklärungen der Abmahngrund. Diese sind nämlich nicht nur fehleranfällig, sondern auch für jeden öffentlich einsehbar und somit sehr leicht kontrollierbar. Fehlerursache ist hierbei häufig auch eine nicht regelmäßig genug geupdatete Datenschutzerklärung, die nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.
Abmahnursache sind neben den rechtlichen Informationen, die zur Verfügung gestellt werden müssen, zumeist auch fehlende SSL-Protokolle oder unzureichende Verschlüsselungen von Kontaktformularen oder die fehlerhafte Einbindung von Facebook Like-Button, YouTube-Videos, Google-Fonts etc.
Rechtliche Einordnung
Ob diese Verstöße aber tatsächlich auch als solche gegen das Wettbewerbsrecht einzuordnen sind, ist bisher noch nicht höchstrichterlich geklärt. Angenommen wird dies aber häufig, da z. B. ohne die Datenschutzerklärung Aufwendungen einer ordnungsgemäßen Erstellung gespart werden und so ein Wettbewerbsvorteil generiert wird.
Unser Rat
Falls Sie bisher keine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie Ihre Datenschutzerklärung kontrollieren lassen, um nicht ins Augenmerk der Abmahner zu geraten. Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten, gilt wie immer: Frist im Auge behalten, Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung unterschreiben und möglichst einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren, um eine modifizierte Erklärung zu erstellen und so Vertragsstrafen zu vermeiden. Beachten Sie, dass gerichtliche Schritte mit enormen Kosten für Sie verbunden sind und bei Nichteinhaltung von Fristen drohen. Sprechen Sie uns gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an.
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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