DSK Leasing – Anleger sollen Rückstände einzahlen

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Die Anleger der DSK Leasing AG & Co. KG (kurz DSK) kommen nicht zur Ruhe. Nunmehr erhalten die Anleger ein Schreiben aus der Kanzlei Dr. May, Hofmann & Kollegen aus Karlsruhe. Hierin werden die Anleger zur Zahlung angeblich rückständiger Ausschüttungen aufgefordert.

Forderungsinhaberin soll hier angeblich die Firma DSK Leasing GmbH i.L. sein.

Betroffene Anleger werden zur Rückzahlung nach Abschluss der Liquidation aufgefordert

In den Schreiben werden den Anlegern zunächst viele Informationen über die Liquidation der Gesellschaft und die konkreten Rechtsverhältnisse im Hintergrund erteilt. Zudem wird erklärt, die Anleger hätten Ausschüttungen in einer bestimmten Höhe erhalten. Diese Ausschüttungen setzen sich zusammen aus einem Ausschüttungsbetrag in Geld und einer Ausgabe von Aktien der Autobank, deren angeblicher Gegenwert in dem Schreiben ebenfalls beziffert wird.

Zuletzt wird mitgeteilt, dass sich das Kapitalkonto zum Ende der Liquidation des Unternehmens mit einem bestimmten Betrag, der in dem Schreiben selbst nicht näher aufgeschlüsselt wird, im Soll, also im Minus befinden würde.

Anleger sind verunsichert: Sie sollen bis 08.05.2017 an die Gesellschaft zahlen – und bekommen dann Rabatt?

Dem wahrscheinlich verdutzten und von den vielen Informationen erschlagenen Anleger wird dann angeboten, die Hälfte des angeblich defizitären Anlagebetrages bis zum 08.05.2017 an die Gesellschaft zur Einzahlung zu bringen. In diesem Fall würde die vermeintliche Forderungsinhaber, die DSK Leasing GmbH i.L. dann auf die vermeintliche Restforderung verzichten.

Rückfragen könne man über die E-Mail-Adresse von Rechtsanwalt Boris Hofmann unter info@mhrecht.de klären.

Zudem meldet sich bei den Anlegern auch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Greger und Collegen und bietet Hilfe gegen die Zahlungsaufforderung an.

Ob es sich dabei um ein abgestimmtes Verhalten handelt oder um eine schnelle Reaktion der Kanzlei Dr. Greger und Collegen, denen wohl die Liste aller DSK-Anleger vorliegen dürfte, kann nur gemutmaßt werden.

DSK-Anleger suchen Hilfe – Was tun?

Rechtsanwalt Dr. Tintemann, der sich seit Jahren für betroffene DSK-Anleger einsetzt, bewertet das Schreiben wie folgt: „Mit den Angaben in dem Schreiben kann der Anleger in der Regel erst einmal nichts anfangen. Scheinbar soll der Eindruck erweckt werden, der Anleger schulde der Gesellschaft nach Abschluss einer Liquidation (die Frage ist schon, welche hier überhaupt gemeint ist), noch Geld. Hier wird der Anleger mit einem satten Rabatt nach dem Motto ‚Heute billig, morgen teuer‘ gelockt, ohne dass hier konkrete Zahlen erörtert werden.

Es ist daher allen Anlegern zu raten, die Angelegenheit erst einmal durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen und rechtlich bewerten zu lassen. Erst dann kann festgestellt werden, ob noch Informationen von der Gegenseite angefordert werden müssen und ggf. über einen günstigeren Vergleich verhandelt werden.

Nach Liquidation der Gesellschaft kann es auch sein, dass die Anleger überhaupt nichts mehr schulden. Zudem wurden die Autobank Aktien bei den Anlegern oft zu einem ganz anderen Wert im Depot eingebucht, als dieser jetzt durch die Gesellschaft angegeben wurde. Schon aus diesem Grund kann die Berechnung des vermeintlichen Zahlungsanspruchs mit gutem Recht angezweifelt werden.”

Die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin bieten betroffenen DSK-Anlegern eine individuelle Beratung und Ersteinschätzung an. Gute Erreichbarkeit der Rechtsanwälte ist für betroffene Anleger wichtig. Dies ist bei Kanzleien, die Massenverfahren abwickeln oft nicht der Fall. Für weitere Informationen steht die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.



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