DSL-Bank - Darlehenswiderruf

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Alles auf Anfang: die Baufinanzierung widerrufen

Wer vor ein paar Jahren seinen Kreditvertrag bei der DSL-Bank für eine Immobilie abgeschlossen hat, zahlt in der Regel deutlich höhere Zinsen, als sie derzeit am Markt verlangt werden. Allerdings ist die Kündigung eines laufenden Vertrags in aller Regel mit einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung verknüpft. Die dann fällig werdenden Gebühren führen dazu, dass eine Kündigung sich in aller Regel nicht rechnet. Allerdings lässt sich in bestimmten Fällen die Baufinanzierung widerrufen.

Fehlerhafte Vertragsbedingungen eröffnen Chancen

Wer eine Baufinanzierung widerrufen möchte, sollte vor allem eines tun: immer gut voraus planen. Denn die Möglichkeit eines solchen Widerrufs ergibt sich aus einer komplizierten Rechtslage. Betroffen sind dabei ausschließlich Baudarlehen, die nach dem 01.11.2002 abgeschlossen wurden. Ab diesem Zeitpunkt galten für Kreditinstitute erweiterte Aufklärungspflichten im Hinblick auf Darlehen. Für die Formulierung der Widerrufsmöglichkeiten hatte der Gesetzgeber klare Vorgaben gemacht. Allerdings formulierten so gut wie alle Banken diese Regeln für die eigenen Geschäftsbedingungen um.

Zwar wurde in diese Formulierungen auch immer eine Zweiwochenfrist für den Fall angegeben, dass der Kunde die Baufinanzierung widerrufen wollte. Da aber die Regelungen als Ganzes häufig nicht den Vorgaben entsprachen, ist in solchen Fällen auch die Zweiwochenfrist ohne Belang. Die Möglichkeit, die Baufinanzierung widerrufen zu können, besteht in solchen Fällen unbegrenzt. Auch die DSL-Bank verwendete über Jahre Formulare, die einer rechtlichen Überprüfung im Hinblick auf die zweiwöchige Frist nicht standhalten. Außerdem wurde häufig vergessen, auf die Rechtsfolgen eines erklärten Widerrufs hinzuweisen. Dies vor dem Hintergrund, dass es sich in der Regel um Fernabsatzverträge handelt.

Eine Sache für Experten

Ein Widerruf sollte trotzdem nicht leichtfertig ausgesprochen werden. Denn ob die Geschäftsbedingungen des eigenen Kreditvertrags den Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen, ist eine Sache für Fachleute. Schon kleine Unterschiede bei der Formulierung können hier den entscheidenden Unterschied machen. Außerdem gilt es, eine Reihe von Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass der Widerruf wirksam erfolgt. Denn in diesem Fall wird das komplette Vertragsverhältnis auseinander dividiert. Dies bedeutet nicht zuletzt, dass auch die Darlehenssumme vollständig zurückgezahlt werden muss. Hierfür ist das Vorliegen einer Alternativfinanzierung Voraussetzung.

Deshalb sollten möglichst frühzeitig die Dienste eines versierten Fachanwalts in Sachen Bankenrecht in Anspruch genommen werden. Denn spätestens ab dem Ausspruch des Widerrufs wird auch die Bank mit harten rechtlichen Bandagen kämpfen. Sie hat schließlich viel zu verlieren. Für den Fall eines gültigen Widerrufs muss nämlich in aller Regel ein Teil der in den letzten Jahren geleisteten Zinsen zurückerstattet werden. Ob der eigene Vertrag mit der DSL-Bank die Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf erfüllt, lässt sich im Übrigen im Rahmen einer ersten Beratung klären. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage der MPH Legal Services.

 

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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