Durchsuchungen bei der Deutsche-Bank-Fondstochter DWS wegen Verdachts des Anlagebetrugs wegen „Greenwashing“

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Wie es in zahlreichen Medien berichtet wurde, haben Einsatzkräfte der Staatsanwaltschaft, der BaFin und des Bundeskriminalamts (BKA) am 31.05.2022 Räumlichkeiten der Deutschen Bank und der DWS in Frankfurt durchsucht. Der Hausdurchsuchung liegt laut Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt der Verdacht des Kapitalanlagebetrugs zugrunde. Der eingesetzte Vermögensverwalter soll – um den Vertrieb der Produkte anzukurbeln – Angaben zu Nachhaltigkeitskriterien und zu Umwelt- und Klimaschutz, die für viele Anleger bei ihrer Kapitalanlageentscheidung maßgebliche Entscheidungsgrundlage waren, bewusst zu positiv veröffentlicht haben.


Solches wird neudeutsch als „Greenwashing“ bezeichnet. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beruhen offenbar auf Informationen der früheren Nachhaltigkeitsbeauftragten der DWS, Desiree Fixler.


Sollte sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft in den Ermittlungen bestätigen, kommen Schadensersatzansprüche zahlreicher Anleger gegen eine Vielzahl von Beteiligten in Betracht, insbesondere gegen den Vermögensverwalter aber auch gegen sonstige Prospektverantwortliche und „Hintermänner“, auch die Deutsche Bank.


Es versteht sich zunächst von selbst, dass Angaben in Emissionsprospekten objektiv zutreffend sein müssen.


Soweit es erkennbar um Prognoseangaben (bzgl. künftiger Entwicklungen) geht, müssen Prospektangaben auf einer nachvollziehbaren sorgfältig ermittelten Grundlage beruhen und nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zumindest vertretbar sein.



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