E-Mobilität und Recht

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Schöne neue e-Mobil-Welt – und alle möchten mitmachen bei der Energiewende. Aber: Ganz so einfach ist der Umstieg von Benziner oder Diesel zum E-Auto nicht, denn vor der ersten Fahrt ist erst einmal die große und vor allem ärgerliche Warterei angesagt, denn der Neuwagenmarkt hat aktuell Probleme und Lieferzeiten von bis zu einem halben Jahr sind eher die Regel als die Ausnahme.

Aber auch, wenn Hersteller und Händler am Ende am längeren Hebel sitzen, haben Autokäufer verbindliche Rechte, die eingefordert werden können.  

Aber warum kommt es überhaupt zu solchen Lieferzeiten? 

Grundsätzlich werden Elektro-Autos nicht auf Halde produziert. Das Auto ist also nur im Prospekt vorhanden. Je nach Konfiguration kommt es zu Lieferfristen - das bestellte Auto muss erst noch produziert werden. Das ist nicht unüblich, aber in der aktuellen Situation kommen mit dem Ukraine-Krieg und der anstehenden Energiewende Faktoren hinzu, die die Autoproduktion auch für die Hersteller kaum noch kalkulierbar macht. Gründe sind

  • Nicht zu erfüllende Nachfrage
  • Unterbrochene Lieferketten
  • Mitarbeitermangel
  • Probleme in der Produktion

Bei der Bewertung der Wartezeit gibt es einen Unterschied zwischen Lieferfristen und Liefertermin.  Die Frist bestimmt einen Zeitraum, in dem der Wagen geliefert werden soll, der Liefertermin ist ein fester Zeitpunkt, der erfüllt werden muss. In beiden Fällen geht es um Verbraucherrechte zum Thema „Lieferverzug“.

Auf eine nicht eingehaltene Frist oder einen nicht erfüllten Liefertermin können Verbraucher mit einer Mahnung an den Händler – idealerweise per Einschreiben - reagieren und die Lieferung innerhalb dieser Frist – z.B. 2 Wochen - verlangen. Wird auch diese Frist nicht eingehalten, stehen Verbrauchern unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, die aber alle eins gemeinsam haben: „herbeizaubern“ können sie das heiß ersehnte Auto nicht.

Allerdings, so Rechtsanwalt Schwering: „Liefert der Händler nicht, können Verbraucher vom Kauf zurücktreten und Ersatz für unter Umständen auftretende Verzugsschäden verlangen!“ Solche Schäden können eintreten, wenn die Mobilität des Käufers auf unabsehbare Zeit nicht gegeben ist und sich z.B. durch Leihwagen Kosten entstehen, die unausweichlich sind, u.a. für die Fahrt zum Arbeitsplatz!

In der Diskussion um nicht eingehaltene Lieferfristen kommt bei der Bestellung von E-Autos eine Komponente hinzu: Hersteller wie z.B. Tesla haben ihre Produktionskapazitäten überschätzt oder sind auf unvorhergesehene Probleme gestoßen. Aber, so Schwering: „Die Hersteller hätten wissen müssen, dass Termine nicht eingehalten werden können, aber im Rahmen der Umsatzoptimierung wurden trotzdem Bestellungen angenommen und Käufer mit nicht realistischen Lieferfristen geködert.“

Wenn die Autos dann geliefert werden, entsprechen sie nicht selten nicht den geforderten Qualitätsstandards, was sich z.B. durch unzulässige Spaltmaße oder Lackschäden äußert. Hier ergeben sich dann Möglichkeiten aus dem Gewährleistungsrecht, die gegenüber dem Händler durchgesetzt werden können.

In aller Regel müssen Verbraucher das rechtliche Risiko nicht selbst tragen. Eine reguläre Verkehrsrechtsschutz-Versicherung deckt auch Probleme beim Kauf eines Fahrzeugs ab. Dazu muss die Versicherung aber vor der Unterschrift unter dem Kaufvertrag abgeschlossen worden sein. Schwering empfiehlt, vor dem Kauf eines Elektro-Autos Kontakt zur Versicherung aufzunehmen und zu klären, ob die neuen Themen rund um die E-Mobilität auch Vertragsinhalt sind, oder ob Verträge angepasst werden müssen.

Die Kanzlei Schwering aus Hannover wird  mit Erfahrungen aus über 25.000 Dieselskandal-Verfahren auch im E-Auto-Recht so erfolgreich wie bisher Verbraucherrechte durchsetzen. Andreas Schwering: „Wir gehen davon aus, dass sich rund um das Thema ein komplett neues Rechtsgebiet entwickelt. Wir werden unsere Expertise dazu auf der Webseite e-mobil-anwalt.de bündeln!“

Neben Vertrags-, Kauf- und Gewährleistungsrecht gehören natürlich auch Themen zur E-Mobilität, die sich im Alltag bei der Nutzung eines E-Autos ergeben, z.B. im Mietrecht bei der Diskussion um Lademöglichkeiten und -kapazitäten.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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