EA 288 Motor VW, aktuelle Rechtslage und Verjährung

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Wahlrecht auf Rückgabe oder verminderten Schadenersatz!

Besitzer von abgasmanipulierten VW-Fahrzeugen mit einem EA 288 Motor  müssen hierbei ihr PKW nicht unbedingt zurückgeben, um Schadenersatz zu erhalten. Insoweit haben sie ein Wahlrecht.


Sie können den sog. großen Schadenersatz geltend machen, dann müssen Sie das PKW zurückgeben oder den sog. kleinen Schadensersatz, (BGH, Az. VI ZR 40/20), dann dürfen Sie das Wohnmobil behalten, so Dieselexperte Rechtsanwalt Eser.

EuGH: Neue Diesel-Rechtsprechung steigert Chancen auf Schadenersatz auch beim EA 288 Motor

Aufgrund zahlreicher Beweis- und Hinweisbeschlüsse sowie verbraucherfreundlichen Urteilen des EuGH`s und des BGH`s sind die Chancen auf Schadenersatz bereits enorm gestiegen.

So hat beispielsweise am 14.07.2022 der Europäische Gerichtshof (EuGH)  entschieden, dass ein Thermofenster bzw. eine temperaturabhängige Abschaltung der Abgasreinigung, illegal ist (Az.: C-134/20).

Ferner ist am Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Verfahren anhängig, in dem der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen am 2. Juni 2022 vorgeschlagen hat, dass Verbraucher generell Schadensersatz zustehen soll, sobald eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden ist ( Az. C-134/20). Der Nachweis von Vorsatz,  wie ihn der deutsche BGH bisher noch verlangt, würde dann wegfallen.

Sollte der EuGH im Sinne des Generalanwaltes entscheiden, was zu erwarten ist, so wird dies zu einer Kehrtwende auch bei den EA 288- Fällen in Deutschland führen. Dem BGH wird dann nichts anderes übrig bleiben, als VW auch bei dem Nachfolgemodell  des EA 189 Motors auf Schadensersatz zu verurteilen.

Denn der BGH hatte bereits schon einen auf den 30.06.2022 angesetzten EA 288 -Verhandlungstermin (Az. VII ZR 412/21)  mit dem Argument abgesagt, noch auf die Entscheidung des EuGH`s warten zu wollen. 

Problem Verjährung! Keine Zeit verlieren!

Mit einer Entscheidung wird wohl erst Ende des Jahres gerechnet werden können, so Rechtsanwalt Eser.

Da nicht auszuschließen ist, dass zum 31.12.2022 berechtigte Ansprüche von VW -Kunden verjähren, sollten die Entscheidungen des EuGH und des BGH nicht abgwartet werden, so Herr Eser. 

Klagewillige Kunden sollten nämlich schon jetzt ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen lassen, um die im Hintergrund laufende Verjährungsfrist unterbrechen zu können.

Vor allem wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, bietet sich dieser Weg eindeutig an.


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Foto(s): kemal eser

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