eBay-Abmahnung der iParts GmbH durch FAREDS Rechtsanwälte wg. OS-Link – Achtung: Vertragsstrafe

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Uns liegen aktuell zahlreiche Abmahnungen der iParts GmbH, vertreten durch die uns aus bereits gut bekannten FAREDS Rechtsanwälte (u. a. Abmahnungen für T. & D. Versand GbR) zur Verteidigung vor. 

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist.

Zum Hintergrund 

Die iParts GmbH aus Berlin ist im Bereich der Reparatur und des Vertriebs von Handys, Smartphones und Tablets tätig. 

Zahlreiche Mitbewerber erhalten dieser Tage Abmahnungen durch die FAREDS Rechtsanwälte. Die Kanzlei ist uns bereits aus vergangenen Abmahn-Fällen bekannt. 

Lesen Sie hier u. a. unseren Artikel zu T. & D. Versand GbR, welcher einen vergleichbaren Sachverhalt zum Inhalt hat:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/schon-wieder-abmahnung-von-t-d-versand-gbr-durch-die-fareds-rechtsanwaltsgesellschaft-os-link_154411.html

Abgemahnt werden Ebay Händler und Shop-Betreiber, die ebenfalls mit Handy/Tablets und Zubehör handeln. Es wird das Fehlen eines anklickbaren OS-Links (Link zu Streitbeilegungsplattform nach ODR-Richtlinie) gerügt.

Es wird binnen Frist die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt sowie Zahlung der Anwaltsgebühren für die Tätigkeit der FAREDS Rechtsanwälte i.H.v. 887,02 Euro (Streitwert 10.000,- Euro).

Unser Rat 

Geben Sie keine vorschnellen Unterlassungserklärungen ab, da diese vorformulierten Erklärungen oftmals zu weit gefasst sind und so schnell existenzielle Folgen für Sie haben können. Hier ist wichtig zu wissen, dass eine derartige Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleich kommt und 30 Jahre lang Gültigkeit entfaltet. 

Es sollte anwaltlich geprüft werden, ob überhaupt der geltend gemachte Verstoß vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so kann ggf. lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgeben werden. 

Auch die geltend gemachten Anwaltsgebühren dürften rechtlich zu überprüfen sein, da unseres Erachtens ein zu hoher Streitwert angesetzt worden sein dürfte.

Hier kann bares Geld gespart werden!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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