eBay Abmahnung des Philipp Bezler - Shrimpfarm-Frankfurt durch Kanzlei Rieck und Partner

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Uns liegt eine Abmahnung des Philipp Bezler (Inhaber der Shrimpfarm Frankfurt) vertreten durch die Kanzlei Rieck und Partner Rechtsanwälte zur Prüfung vor. 

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist.


Zum Hintergrund


Herr Philipp Bezler betreibt den Onlineshop Shrimpfarm-Frankfurt und einen entsprechenden eBay Shop. Auf der homepage heißt es:

„Die Shrimpfarm-Frankfurt ist ein Aquaristikfachgeschäft und Zuchtbetrieb für Garnelen & Wasserpflanzen mit Direktvertrieb. Wir bieten unseren Kunden Wasserpflanzen und Garnelen höchster Qualität zu fairen Preisen. Wir setzen bei der Zucht keinerlei Gifte oder Antibiotika ein!“

 

Betroffen sind Online Mitbewerber. 

Die Firma lässt, vertreten durch die Kanzlei Rieck und Partner Rechtsanwälte diversewettbewerbsrechtliche Verstöße abmahnen, u.a. 

 

  • (Schein) Privatverkauf
  • fehlende Grundpreisangaben
  • fehlende Pflichtinformationen
  • fehlender, anklickbarer Link auf die OS-Plattform 
  • fehlende Datenschutzerklärung

 

Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem werden Kosten der anwaltlichen Abmahnung i.H.v. 2.085,95 Euro, ausgehend von einem Streitwert von 75.500,- Euro, verlangt.


Unsere Einschätzung


Bewahren Sie Ruhe und lassen die Abmahnung noch binnen Frist anwaltlich überprüfen.

Unterschreiben Sie keinesfalls vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung, da diese einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt. Derartige vorformulierte Erklärungen der Gegenseite sind dabei oftmals zu weit gefasst.

Sollte der Vorwurf zutreffen, so kann ggf. lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Auch die geltend gemachten Abmahnkosten gehören auf den Prüfstand, da unseres Erachtens ein zu hoher Streitwert zu Grunde gelegt wird. 


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wir konnten schon zahlreiche Betroffene gegen derartige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen erfolgreich verteidigen. 


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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