eBay gibt auf: Die Zwangslizenz ist vom Tisch!

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Die von eBay geplante Zwangslizenz warf von Anfang an Probleme auf, über die ich auf der Internetseite meiner Kanzlei berichtet hatte. Auch die eBay-Händler hatten erhebliche Vorbehalte gegen die geplanten Änderungen. Kein Wunder also, dass es erheblichen Widerstand gab. In den News für gewerbliche eBay-Verkäufer Frühling 2018 hat eBay nun die weiße Fahne gehisst:

Die eBay-Zwangslizenz ist vom Tisch

Unter der eher unauffälligen Überschrift „Neuerungen beim eBay-Katalog und bei der Nutzung von Produktdaten“ teilt eBay mit:

„Ein Teil unserer Strategie war die Änderung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Ergänzung einer Lizenz. Wir haben von Ihnen das Feedback bekommen, dass diese Änderung einige Verkäufer vor rechtliche Herausforderungen stellt. Daher ändern wir unsere Herangehensweise: Wir werden mit bekannten Markeninhabern und Partnern am Aufbau eines umfassenden eBay-Katalogs arbeiten. Deshalb wird die Lizenz zur Nutzung Ihrer Bilder und anderer Produktdaten nicht in unsere AGB aufgenommen.“

Aufgrund der permanenten Renitenz der eBay-Verkäufer hinsichtlich der Zwangslizenz, die eBay als „rechtliche Herausforderungen einiger Verkäufer“ darstellt, ließ sich die Zwangslizenz nicht durchsetzen.

Der Widerstand hat sich gelohnt!

Geplant ist nunmehr, die Verwendung eines eBay-Katalogs zum Einstellen von Produkten zukünftig schrittweise verpflichtend zu machen. Dies ist jedoch mit individuellen Artikelbeschreibungen und eigenen Produktbildern möglich. Das große Problem der ungeklärten Rechteübertragung von Bildern, Produktdaten und unter Umständen Marken hat sich daher erledigt. Nunmehr wird offensichtlich eher die Kooperation anstatt die Konfrontation gesucht:

„Aus diesem Grund passen wir unsere Strategie an und legen den Fokus beim zukünftigen Ausbau des eBay-Katalogs auf die Zusammenarbeit mit Markeninhabern, Verkäufern und anderen Partnern.“

Was ist mit bereits abgegebenen Zustimmungen?

Hierzu informiert eBay wie folgt:

„Wir werden daher die Lizenz zur Nutzung Ihrer Bilder und sonstigen Produktdaten nicht in unsere AGB einbinden. Falls Sie der Lizenz über die Zusatzvereinbarung zu den existierenden eBay-AGB bereits zugestimmt haben, werden wir Ihre Inhalte derzeit nicht nutzen. Sie müssen keine weiteren Schritte unternehmen. Sollten Sie Ihre Zustimmung zurückziehen wollen, teilen Sie uns das bitte bis zum 31. Mai 2018 per E-Mail mit.“

Rein theoretisch reicht es aufgrund der Aussage von eBay aus, gar nichts zu machen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Zustimmung zurückzuziehen. In diesem Fall ist dies bis zum 31.05.2018 per E-Mail möglich.

Fazit

Wieder einmal ist ein nicht durchdachtes Projekt bei eBay krachend gescheitert. Die schlechte Unternehmenskommunikation verbunden mit einer mehr als schlechten rechtlichen Gestaltung musste quasi zwangsläufig den Widerstand der Händler provozieren. Unter dem Strich hat sich der Widerstand gelohnt. eBay hat ein vollkommen verkorkstes Projekt aufgegeben, bevor es für eBay peinlich und unter Umständen rechtlich problematisch geworden wäre.

Wir von Internetrecht-Rostock.de haben eBay-Händler auf diesem Weg gern begleitet und werden es auch wieder tun.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich bin als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de auf die Beratung von Online-Händlern spezialisiert und informiere auf der gleichnamigen Internetseite meiner Kanzlei seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler, darunter auch die Zwangslizenz bei eBay.

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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