Wieder einmal: Abmahnung von Andreas Wirth über die Kanzlei Schroeder

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Hier in der Kanzlei wurde wieder einmal eine Abmahnung von Andreas Wirth über die Kanzlei Schroeder zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie als privater eBay-Verkäufer auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung von Herrn Andreas Wirth:

Die weitere mir vorliegende Abmahnung von Herrn Andreas Wirth ist wieder an einen eBay-Verkäufer gerichtet, der als privater Anbieter aufgetreten ist. In der Abmahnung geht es wieder um den Vorwurf, dass der Abgemahnte nur zum Schein als privater Anbieter bei eBay auftrete, da seine Verkaufstätigkeit als gewerbliche Verkaufstätigkeit zu bewerten sei.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll

  • es ab sofort unterlassen, das beanstandete Verhalten fortzusetzen,
  • eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben und
  • die entstandenen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 953,40 Euro erstatten.

Das Problem mit privaten Verkäufen bei eBay: 

Abmahnungen, in denen es um private Verkäufe bei eBay geht, werfen üblicherweise die Frage nach der Abgrenzung zwischen einer rein privaten Verkaufstätigkeit und einer quasi-gewerblichen Verkaufstätigkeit auf. Wer über einen längeren Zeitraum immer wieder Angebote einstellt und Verkäufe abwickelt, riskiert damit eine Abmahnung der gewerblichen Händler, die vergleichbare Artikel anbieten. Informationen zu entsprechenden Urteilen verschiedener Gerichte finden Sie in dem folgenden Beitrag

Unternehmer wider Willen bei eBay - so schnell kann‘s gehen

Ein weiterer wichtiger Punkt:

Aufgrund des Plattformen-Steuertransparenzgesetz müssen Plattformen wie eBay Informationen über Einkünfte an die Finanzbehörden weiterleiten (Ausnahme: wenn weniger als 30 Warenverkäufe pro Jahr vorgenommen werden und hierfür insgesamt weniger als 2.000,00 Euro Vergütung erzielt worden sind).

Meine Einschätzung zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Meiner Meinung nach ist bei der mir vorliegenden Abmahnung die beigefügte vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst. Auch die geltend gemachten Kosten begegnen in dem mir vorliegenden Fall aus meiner Sicht Bedenken.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Meine Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Andreas Wirth über die Kanzlei Schroeder erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Internetrecht-Rostock.de


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