Ehevertrag und Versorgungsausgleich
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Eheleute können, wenn sie sich scheiden lassen möchten, den Versorgungsausgleich durch einen Notarvertrag ausschließen lassen.
Allerdings ist hier zu beachten, dass ein solcher Ausschluss nur wirksam ist, wenn der Notarvertrag zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage mindestens 1 Jahr alt ist.
Reicht eine Partei die Scheidung vor Ablauf des Vertrages ein, ist die Verzichtsklausel hinsichtlich des Versorgungsausgleiches hinfällig.
Dann muss das Familiengericht den Versorgungsausgleich genauso behandeln, als wenn über ihn noch keine Regelung getroffen worden ist.
Also Achtung: Die Jahresfrist beachten!
Rechtsanwalt Michael Borth
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