Eigenbedarfskündigung mit Anwalt oder Muster verwenden?

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Sie sind Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses und möchten Ihren Mieter kündigen (Eigenbedarfskündigung), damit Sie selbst oder Verwandte (z.B. Bruder, Schwester oder Kind) in den Räumlichkeiten wohnen können? Die Eigenbedarfskündigung wollen Sie selbst verfassen? Im Internet gibt es doch viele Muster für Eigenbedarfskündigungen, die nur ausgefüllt werden müssen?

Das ist sehr riskant und könnte Sie im Endeffekt viel Zeit und Geld kosten. Erstens genügen ein paar Zeilen für eine Eigenbedarfskündigung nicht aus. Formell und auch inhaltlich müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Kündigung wirksam ist. Zweitens könnten fast zwei Jahre vergehen, bis ein Gericht Sie darüber in Kenntnis setzt, dass Ihre Eigenbedarfskündigung unwirksam ist. Dann müssten Sie eine neue (wirksame) Eigenbedarfskündigung aussprechen und noch einmal bis zu neun Monate oder länger warten, bis Sie die Wohnung bzw. das Haus bewohnen können.

Häufige Fehler bei Eigenbedarfskündigungen:


  • Falsche Fristberechnung
  • Es wird nicht „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ gekündigt
  • Kein Hinweis auf Widerspruchsrecht des Mieters
  • Es wird nicht allen Mietern gekündigt
  • Nicht alle Vermieter unterschreiben die Kündigung
  • Der Zugang der Kündigung kann nicht nachgewiesen werden
  • Der Eigenbedarf wird für eine Person angemeldet, die nicht zum privilegierten Personenkreis gehört
  • Die Gründe für den Eigenbedarf werden nicht ausreichend dargestellt
  • Ersatzwohnraum wird nicht angeboten (falls vorhanden)

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Es gibt viele weitere Gründe, weswegen eine Eigenbedarfskündigung unwirksam sein kann und den Mieter deswegen keine Verpflichtung zum Auszug trifft. Zudem gibt es eine Besonderheit bei Zweifamilienhäusern bzw. Einliegerwohnungen. Hier ist u.U. nach § 573 a Abs. 1 BGB eine erleichterte Kündigung möglich. Diese kann zusätzlich zur Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden und erhöht die Erfolgschancen.

Unser Tipp: Aufgrund der vielen verschiedenen Anforderungen, der langen Kündigungsfristen und den hohen Kosten bei Fehlern, kann an dieser Stelle nur empfohlen werden, einen Rechtsanwalt für Mietrecht mit dem Erstellen der Eigenbedarfskündigung zu beauftragen. Die Kosten hierfür sind überschaubar und können Ihnen viel Ärger und Unsicherheit ersparen. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für das Verfassen Ihrer Eigenbedarfskündigung. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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