Eigenbedarfskündigung: Wohnungs-Verschaffungspflicht des Vermieters

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Eigenbedarfskündigung des Vermieters begründet Verschaffungspflicht, soweit im gleichen Gebäude eine andere vergleichbare Wohnung während der Kündigungsfrist frei wird.

Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2010 (VIII ZR 78/10) geurteilt, dass der wegen Eigenbedarfs berechtigt kündigende Vermieter dem Mieter eine andere, ihm zur Verfügung stehende vergleichbare Wohnung während der Kündigungsfrist anbieten muss, sofern sich die Wohnung im selben Haus oder in derselben Wohnanlage befindet.

Wird dies unterlassen, ist die ausgesprochene Kündigung wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam. Auch wie anzubieten ist entschied der BGH. Pech für den Vermieter der dies unterlässt. Damit verliert er seinen Räumungsanspruch gegen den Mieter.

Das Eigentum existiert rechtlich nur in den vom Gesetz und der Rechtsprechung gezogenen Grenzen. Niemand merkt dies mehr als der Vermieter.


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