Eigennutzungssteuer Immobilie Spanien 2023
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Grundstueckseigentum Spanien Steuer: Nichtresidentensteuererklaerung 210 Steuertipp fuer das Jahr 2023
Steuerpflichten nach dem Immobilienkauf in Spanien: Eigennutzungssteuer (Modell 210)
Die Nichtresidentensteuererklaerung muss jeder Eigentuemer einer spanischen Immobilie, die er in Eigennutzung hat, oder auch leerstehen laesst, einmal jaehrlich im sogenannten Erklaerungsformular 210 abgeben.
Das Jahr 2022 ist noch bis zum 31.12.2023 fristgemaess zu erklaeren.
TIPP vor dem Immobilienkauf: Wir bieten Ihnen die gesamte Immobilienkaufabwicklung in Spanien an und im Rahmen der Vorkontrolle berechnen wir Ihnen schon im Vorfeld alle Steuerlasten beim Kauf und nach dem Kauf der spanischen Immobilie
TIPP Unser Service in deutscher Sprache in ganz Spanien: Sollten Sie diese Steuererklaerung bislang nicht bei der spanischen Finanzbehoerde bezahlt und eingereicht haben, empfehlen wir die Erklaerung fuer die letzten 4 Jahre nachzuholen, da im uebrigen Verjaehrung eingetreten ist.
Damit sparen Sie sich Bussgeld und haben Ihre Steuerliche Situation reguliert.
MERKE: Anders als in Deutschland werden Sie von der spanischen Finanzbehoerde nicht zur Abgabe der Steuererklaerung aufgefordert bzw Sie erhalten auch keinen Bescheid, sondern Sie muessen im Rahmen der Selbstveranlagung fristgemaess selbst erklaeren (SELBSTVERANLAGUNG), um Bussgeld oder Verzugsaufschlag zu vermeiden.
Nutzen Sie unseren deutsch-spanischen Kanzleiservice in ganz Spanien zur Erstellung Ihrer sogenannten Nichtresidentensteuererklaerung 210 (nicht zu verwechseln mit der Grundsteuer = IBI, die bei der Gemeinde zu zahlen ist)
Gerade der Grundsteuerzahlbeleg mit dem Katasterwert bilden die Grundlage fuer die Berechnung.
Beispiel:
Katasterwert 100.000 Euro (letzte Anpassung im Jahre 2011, also laenger als 10 Jahre)
Bemessungsgrundlage 2% = 2000 Euro
Steuersatz 19%
Steuerzahlbetrag: 380 Euro
Steuer TIPP fuer das Jahr 2023: Die 10 Jahresregelung wurde fuer das Jahr 2023 um ein Jahr verlaengert, sprich, wenn eine Katasterwertrevision im Jahre 2012 oder spaeter stattfand, dann wird die Bemessungsgrundlage mit 1.1% ermittelt, sprich nur 1100 Euro und damit sinkt die Steuerlast auf 209 Euro.
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