Steuern Spanien aktuell 2024 Erbschaftssteuer, Immobilienkauf Schenkung, Beckham Ley

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Spanisches Steuerrecht im Jahre 2024 aktuelle Rechtsprechung und Gesetze

Art.7 p IRPF

Diese Einkommensteuernorm ist äusserst praxisrelevant, da Einkuenfte, eines in Spanien Steuerpflichtigen bis zu 60100 Euro jaehrlich steuerfrei sind, wenn

  1. Der Arbeitnehmer dauerhaft in Spanien ansaessig und damit unbeschraenkt einkommensteuerpflichtig
  2. Der Arbeitgeber darf nicht in Spanien ansaessig sein, und auch keine Betriebsstaette haben.
  3. Die Arbeit muss im spanischen Ausland geleistet werden.
     
     Beispiel: Ein Spanier studiert und arbeitet in Deutschland bei einer deutschen Firma von Januar bis Mai. Die Einkuenfte sind in Spanien steuerfrei.
     
     Wichtig: Nicht zu verwechseln ist der Art.7 p IRPF mit dem Beckham Ley (Art.93), welches seit dem 1.1.2023 vermehrt praxisrelevant ist, da Gutverdiener bis zu 600.000 Euro Arbeitslohn nur 24% Einkommensteuer zahlen.

Die Beckham Ley Beguenstigten sind in ihrem Heimatland weiterhin steuerpflichtig und in Spanien nur beschraenkt einkommensteuerpflichtig, auf die in Spanien erwirtschafteten Einkuenfte.

Beispiel: Sie haben Mieteinkuenfte in Deutschland und sind im Beckham Ley. Die Mieteinkuenfte aus Deutschland sind in Spanien nicht steuerpflichtig.


 Neu ist, dass auch Geschaeftsfuehrer einer neugegruendeten SL vom Ausland nach Spanien, Mallorca, Teneriffa, Katalonien zureisen koennen, und ihren Lebensmittelpunkt begruenden, ohne unbeschraenkt einkommensteuerpflichtig oder vermoegenssteuerpflichtig zu werden.
 
 Der Nachteil des Beckham Ley ist, dass es nur 5 Jahre nach dem Antragsjahr Gueltigkeit hat und damit bei einem Bleibewunsch in Spanien die unbeschraenkte Einkommensteuerpflicht, Vermoegenssteuerpflicht in Spanien fuer das Welteinkommen/Vermoegen beginnt.
 
 Immobilienkauf Neubau: 10% IVA, statt 21%.
 Beim Kauf einer Neubauwohnung zur Wohnnutzung ist der 10% IVA Steuersatz unstreitig gegeben. Doch wie verhaelt es sich, wenn der Käufer der Immobilie ein Gewerbeunternehmen ist.

Mit der Entscheidung vom 11.1.24 wurde Spanien das Recht eingeraeumt, 21% IVA zu verlangen, wenn die Neubauimmobilie nicht zur Wohnnutzung von einer Privatperson gekauft wird.


Spanische Erbschaftssteuer: Eine Entscheidung der Finanzgerichtsbarkeit vom 18.4.23 ist äusserst praxisrelevant bei zwei hineinanderfolgender Erbfaelle.

Im entschiedenen Fall hatte der Verstorbene seine Mutter als Erbin eingesetzt, diese verstirbt ohne die Erbschaft anzunehmen und die Tochter wird Erbin, diese schlaegt zu Gunsten deren Kinder aus.

Die Kinder muesste eine Erbschaftssteuererklaerung in Bezug auf die Oma machen und auf den Bruder der Mutter, letztere hatte ausgeschlagen.

Interessant ist jetzt, dass die Faelligkeit der Erbschaftssteuer, die normalerweise nach Art.24 ISD am Todestag ist, wird nunmehr auf den zweiten Todesfall der Oma verschoben.

Dies ist eine logische Folge daraus, dass die Neffen nur Erben vom Bruder der Mutter wurden, da die verstorbene Oma die Erbschaft nicht annahm und deren Mutter ausgeschlagen hat.
 
 Schenkungen beim Immobilienkauf: Nicht selten kommt es  vor, dass der Ehemann den gesamten Kaufpreis bezahlt und die Ehefrau zu 50% in das Grundbuch als Miteigentuemerin zu 50% eingetragen wird.

Zunaechst ist von einer Schenkung auszugehen, zu beachten, ist hier, dass die Schenkung innerhalb von 30 Tagen nach Geldfluss steuerlich zu erklaeren ist.

Wenn man davon ausgeht, dass dies nicht erfolgt, koennte man von einem Darlehen ausgehen, doch auch hier gilt, dass eine Steuererklaerung im Modell 600, wenngleich steuerfrei, abzugeben ist.

Letztlich ist bei fehlendem Schenkungsvertrag oder Darlehensvertrag, in der Regel von einer Schenkung auszugehen, da ein Darlehensvertrag schriftlich dokumentiert sein muss, in Bezug auf Zinsen und Rueckzahlungsdauer, was bei einer Schenkung nicht der Fall  sein muss.



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