Eigentumsrecht in Bosnien und Herzegowina

  • 1 Minuten Lesezeit

Mit dem Kauf einer Immobilie und der Kaufvertragsabschließung wird diese nicht automatisch zu Ihrem Eigentum. Es ist notwendig, Ihr Recht in das Grundbuch einzutragen. Deshalb ist es notwendig, dass Sie bei jedem Immobilienkauf einen Antrag auf die Eintragung ins Grundbuch beantragen. Dieses beantragen Sie beim Grundbuchamt des Amtsgerichts der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet. Nach der Einschreibung ins Grundbuch wird der Käufer auch zum Eigentümer der jeweiligen Immobilie.

Beachten Sie, dass ein Unterschied besteht zwischen der:

  • Eigentumsurkunde, die vom Grundbuchamt ausgestellt wird und der
  • Besitzerurkunde, die von der Katastergemeinde ausgestellt wird.

Mit der Besitzerurkunde kann nicht bewiesen werden, wer der Eigentümer ist oder ein anderes Recht bezüglich der Immobilie geltend gemacht werden und aufgrund dieser Urkunde kann die Immobilie nicht in das Grundbuch des zuständigen Amtsgerichts eingetragen werden. Es ist sehr wichtig, dieses beim Kauf einer Immobilie zu beachten und sich über die Urkunden sorgfältig zu informieren.

Egal, ob es um die Vertretung im Scheidungsverfahren, die Regelung des Nachlasses, die Zwangsvollstreckung im Zuge der Forderungseintreibung oder um fremdenrechtliche Verfahren geht – Herr Rechtsanwalt Prnjavorac bietet Unterstützung bei einer Vielzahl zivilrechtlicher Problemstellungen. Neben der reinen Beratung dürfen seine Mandanten auch mit einer professionellen Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen sowie in Prozessen rechnen.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina

https://advokat-prnjavorac.com/rechtsanwalt/



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Beiträge zum Thema