Ein Jahr in der Pandemie - der Anwalt im Homeoffice

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Seit nun einem Jahr leben wir in einem Ausnahmezustand. Die Pandemie hat das tägliche Leben fest im Griff. Seit November 2020 befinden wir uns nun mehr oder weniger in einem „Lockdown Light“, dessen Ende zur Zeit nicht absehbar ist. Dank der nun geltenden Notbremse nach der entsprechenden Änderung des Infektionsschutzgesetztes ist ein Ende der Einschränkungen noch lange nicht in Sicht. Für diejenigen, die seit Monaten nicht mehr aufmachen konnten, wird die Luft langsam extrem dünn. Die Bereitschaft, die weiteren Einschränkungen der Bundesregierung zu akzeptieren, solange nicht durch solche Maßnahmen eine signifikante Besserung der Situation zu erwarten wäre, sinkt ins Bodenlose.

Da helfen auch die versprochenen Coronahilfen nur bedingt. Denn diese sind nicht nur nicht einfach zu beantragen. Das Bewilligungsverfahren ist insgesamt langwierig. Die Hilfen erreichen die Betroffenen kaum. Wenn, dann meistens deutlich verspätet oder bisweilen sogar gar nicht. Unklarheiten im Verfahren und sich stetig ändernde Abläufe helfen nicht, Vertrauen in die Vorgänge der Coronahilfen bei den Bedürftigen zu begründen. Bedenkt man dann noch die völlig am Bedarf vorbei geplanten Hilfen, die nur Betriebsausgaben abdecken sollten und damit für beispielsweise Künstler und Soloselbstständige völlig unbrauchbar waren, muss man sich unwillkürlich fragen, ob an der Planung Fachleute beteiligt waren.

Ein in diesem Zusammenhang derzeit beherrschendes Thema ist neben denjenigen Unternehmen, die aus eher unverständlichen Gründen weiterhin nicht öffnen oder kontrollierten Kundenverkehr haben dürfen, dass Schulen demgegenüber geöffnet werden um Präsenzunterricht zu gewährleisten auf Teufel komm raus. Es ist keinem mehr zu erklären, dass ein Café/Restaurant oder ein Künstler derzeit nicht einmal unter kontrollierten Hygienebedingungen öffnen darf um Kunden die Möglichkeit zu geben, seine Dienste freiwillig in Anspruch zu nehmen, Kinder aber unter derzeit völlig unklaren Hygienebedingungen bei sklavischem Festhalten an der Präsenzpflicht in die Schulen gezwungen werden. <b>Sollten Sie hierzu Beratungsbedarf haben</b>, können Sie sich gerne an mich wenden. Wegen meiner eigenen Kinder habe ich hier inzwischen eine umfassende Expertise erlangt und gebe Ihnen gerne Rat oder nehme für Sie den Fehdehandschuh auch auf, wenn Sie sich gegen Ihre Schule zur Wehr setzen wollen.

Auch für mich als Anwalt waren die letzten 12 Monate eine spannende Herausforderung. Wenn aufgrund einer familiären Gefährdungslage besondere Vorsicht geboten ist, muss man sich mit einem mal äußerst flexibel ausrichten. Ich musste meine Tätigkeit bereits im März 2020 notgedrungen ins vielbeschworene Homeoffice verlegen. Da stellt sich die berechtigte Frage: geht das? Auch von Kollegen höre ich immer wieder, dass diese sich kaum vorstellen können, wie so etwas organisatorisch funktionieren kann. Doch das haben mir die letzten 12 Monate gezeigt. Selbst wenn die ersten Monate schwierig waren, es geht. Und das sogar erstaunlich gut.

Eine Voraussetzung war damals bereits geschaffen. Meine Kanzlei ist schon seit 2016 sukzessive auf volldigitale Akten umgestellt worden. Die Kommunikation mit den Gerichten, Berufskollegen und Behörden erfolgt elektronisch via dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA). Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Kommunikation per E-Mail möglich, soweit die Beteiligten mit unverschlüsselten E-Mails einverstanden sind. Für Gerichtsverhandlungen ist § 128a ZPO eingeführt worden, der eine Verhandlung vor Gericht via Videokonferenz ermöglicht. Das ist nicht nur in Zeiten einer Pandemie hilfreich, sondern auch bei Verhandlungen vor weiter entfernten Gerichten. Die zeit- und kostenintensive Anfahrt zum Gericht oder die vorherige Abstimmung mit einem Terminsvertreter entfällt.

Sogar das persönliche Gespräch zwischen Mandant und Anwalt ist auch ohne den obligatorischen Kanzleibesuch zu realisieren. Hierfür bietet meine Kanzlei Meetings über Videokonferenz z.B. via Skype, Teams, Zoom oder Jitsi an. Der Mandant benötigt eigentlich nur einen PC oder ein Tablet und einen Internetzugang. Schon kann man sich persönlich virtuell gegenüber sitzen.

Gerade in Zeiten einer Pandemie ist Infektionsschutz zum Bewahren der eigenen Gesundheit das Allerwichtigste. Meine Kanzlei nimmt hierauf besonders Rücksicht und bietet seinen Mandanten einen absolut ansteckungsfreien Kontakt an. Das ist für manchen ungewohnt. Aber man gewöhnt sich schnell daran und wird die Vorzüge bald auch schätzen lernen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen das Allerbeste für die vor uns liegende Zeit und bleiben Sie gesund!

Martin Becker
Rechtsanwalt und Mediator, Winfried Becker & Partner, Lemgo


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