Eine Million Euro Schmerzensgeld für geschädigte Kind!

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Erneut hat ein deutsches Gericht einem geschädigten Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von einer Million Euro zugesprochen.

Das Landgericht Darmstadt sah es als erwiesen an, dass das von mir vertretene Kind durch mehrere grobe Behandlungsfehler lebenslang schwer körperlich und geistig geschädigte worden ist. Der Junge kann nicht laufen und nur in Lauten sprechen. Er bedarf einer Rund-um-Uhr-Betreuung durch seine Eltern und muss sich zahlreichen Therapien in der Woche unterziehen. Gleichzeitig ergaben die eingeholten Gutachten, dass das Kind über eine völlig normale Intelligenz verfügt und in der Lage ist seine Benachteiligung gegenüber anderen Kindern zu erkennen. Dies nahm das Landgericht Darmstadt zum Anlass, dem Jungen ein Schmerzensgeld von einer Million Euro zuzusprechen. Hinzu kommt der Ersatz der weiteren materiellen Schäden, wie Fahrtkosten, Hilfsmittel, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeuges, etc.. Zudem wurde festgestellt, dass das Krankenhaus dem Kind auch jeden weiteren zukünftigen Schaden zu ersetzen hat, der auf den festgestellten Behandlungsfehlern beruht. Das beinhaltet zum Beispiel auch den lebenslangen Verdienstausfall, denn der Junge wird wohl nie einer geregelten Arbeit nachgehen können.   

Das Landgericht Darmstadt verweist in den Urteilsgründen darauf, dass die Rechtsprechung in den letzten Jahren immer mehr dazu tendiere, bei schwersten Schäden, insbesondere im cerebralen Bereich, höhere Schmerzendgeldbeträge zuzusprechen. Es verweist insofern auf das Urteil des Landgericht Limburg, das im Jahr 2020 einem geschädigten Kind erstmals ein Schmerzensgeld von € 1.000.000.- zusprach, sowie auf das Landgericht Oldenburg das im Jahr 2021 in einem ähnlichen Fall € 800.000.- für gerechtfertigt hielt.  

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, bestätigt aber einen Trend in der Rechtsprechung der im Ergebnis zu begrüßen ist.

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