Einkommen und Risiken von Aufsichtsräten

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Oft werden Aufsichtsräte aus der Unternehmerfamilie oder aus dem Parteienkreis bestellt. Das Einkommen der Aufsichtsräte ist verhältnismäßig gering, die Risiken sind hoch.  

I. Verdienst der Aufsichtsräte

Nach einer Aufsichtsratsstudie 2006/2007, bei der 13.000 Aufsichtsratspositionen in 1.500 Unternehmen analysiert wurden, verdient ein Aufsichtsrat in Deutschland jährlich durchschnittlich 18.000 Euro. 25 % der Unternehmen zahlen ihren Aufsichtsräten maximal 5.000 Euro/Jahr. Dax-Unternehmen zahlen im Schnitt 114.500 Euro. Betrachtet man die Branchen, führt die Branche Medien mit durchschnittlich 38.900 Euro vor Pharma mit 35.900 Euro, Versicherungen 15.200 Euro und Banken 14.500 Euro. Die Vergütung ist nach Auffassung vieler Experten nicht angemessen. Früher verdiente ein Aufsichtsrat noch ca. 13 Prozent der Vorstandsbezüge. Heute sind es durchschnittlich nur noch 4 %. Das Einkommen der Aufsichtsräte müsste nach Ansicht von Experten verdreifacht werden. Die niedrige Vergütung steht der notwendigen Professionalisierung entgegen.

II. Einige Risiken der Aufsichtsräte

1. Geheimhaltungspflichten

Staatsanwaltschaften ermitteln bei Verstößen sofort wegen des Verdachtes der Verletzung von Geheimhaltungspflichten, Insiderregeln und Treuepflichten.

2. Klagen gegen Aufsichtsräte

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) im November 2005 können Aktionäre unter bestimmten Bedingungen gegen einen Aufsichtsrat klagen.

3. Überprüfung der eigenen Tätigkeit

Der Abschnitt 5.6 des Corporate Governace Kodex fordert, dass die Aufsichtsräte regelmäßig die Effizienz ihrer Tätigkeit prüfen.

4. Keine Rechtsberatung durch Aufsichtsräte

Aufsichtsräte, die für das von Ihnen kontrollierte Unternehmen zugleich als Berater tätig werden, stellen ihr unabhängiges Aufsichtsratmandat, das ja Kontrollinstanz darstellen soll, in Frage. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung (BGH II ZR 151/04) ein Aufsichtsratsmitglied, das mit seiner Steuerberatungsgesellschaft zugleich die Aktiengesellschaft betriebswirtschaftlich und steuerlich beraten hat, zur persönlichen Haftung für die Honorarzahlung an die Steuerberatungsgesellschaft in Höhe von 1,2 Millionen Euro verurteilt. Es handelt sich nach Ansicht der Richter um eine verdeckte Sonderzuwendung.

5. Vorstände gegen Aufsichtsräte

Haben Aufsichtsratsmitglieder aufgrund fehlerhafter Verträge Beraterhonorare erhalten, sind die Mitglieder des Vorstands verpflichtet, Rückzahlungsansprüche gegen das Aufsichtsratsmitglied geltend zu machen. Wenn sie dies unterlassen, haften auch diese.

III. Mein Tipp

Ich empfehle Aufsichtsratspositionen mit kritischen Aufsichtsräten zu besetzen. Kaufmännisch geschulte und spezialisierte Rechtsanwälte / Fachanwälte sind auf Grund ihrer fundierten Rechtskenntnisse, Erfahrungen und ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung als professionelle Aufsichtsräte / Compliance Officers gut geeignet. Das Einkommen sollte dem Risiko entsprechend angepasst werden. Ich empfehle auch beim Aufsichtsrat den Abschluss einer D&O-Haftpflichtversicherung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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