Einkommensteuererklärung in Spanien - IRPF 2022 (Abgabefrist 30.06.2023)

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Personen, die in Spanien steuerlich ansässig sind, müssen einmal jährlich eine Einkommensteuererklärung (Modelo 100) dem Finanzamt einreichen und die selbst berechnete Steuer entrichten. Derzeit läuft die Einreichungsfrist für das Jahr 2022. Sie endet am 30. Juni 2023. 

Sie sollten daher prüfen (lassen), ob Sie verpflichtet sind, in Spanien eine Einkommensteuererklärung einzureichen.

Die spanische Einkommensteuer, Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas (IRPF), ist ein progressiver Steuertarif, der auf das zu versteuernde Einkommen natürlicher Personen angewendet wird. Sie setzt sich jeweils zur Hälfte aus einer staatlichen und einer regionalen Tabelle zusammen.

1. Freibeträge

Die individuellen Freibeträge (Mínimo Personal y Familiar) variieren je nach Familienstand, Anzahl der Kinder und dem Alter der Steuerpflichtigen. Hier sind einige Beispiele für die geltenden Freibeträge für das Steuerjahr 2022:


  • Alleinstehende Person: 5.550 Euro pro Jahr.
  • Verheiratete Person: 5.550 Euro pro Jahr.
  • Pro Kind unter 25 Jahren: 2.400 Euro pro Jahr.
  • Pro Kind ab 25 Jahren oder behindertes Kind: 3.000 Euro pro Jahr.

Über diesen Link erreichen Sie eine Tabelle des spanischen Finanzamts (Agencia Tributaria) mit einer detaillierten Darstellung der Freibeträge.

2. Steuerklassen und Steuersätze

Die spanische Einkommensteuer kennt verschiedene Steuerklassen, die je nach Einkommenshöhe gelten. Die Steuerklassen und zugehörigen Steuersätze für das Steuerjahr 2022 sind wie folgt:


  • Steuerklasse 1 (bis 12.449 Euro): 19%
  • Steuerklasse 2 (12.450 Euro - 20.199 Euro): 24%
  • Steuerklasse 3 (20.200 Euro - 35.199 Euro): 30%
  • Steuerklasse 4 (35.200 Euro – 59.999 Euro): 37%
  • Steuerklasse 5 (60.000 Euro – 299.999 Euro): 45%
  • Steuerklasse 6 (über 300.000 Euro): 47%

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Steuersätze auf das zu versteuernde Einkommen angewendet werden.

3. Einkunftsarten

In der spanischen Einkommensteuer werden verschiedene Einkunftsarten unterschiedlich besteuert. Nachstehend eine Beschreibung der gängigsten Einkunftsarten und ihrer steuerliche Behandlung:


1. Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit (Rendimientos del trabajo):

Dies umfasst das Gehalt, Löhne, Boni und andere Vergütungen, die aus einer abhängigen Beschäftigung stammen. Diese Einkünfte werden in der Regel direkt vom Arbeitgeber besteuert, indem die Einkommensteuer monatlich vom Lohn einbehalten wird. Der Steuersatz hängt von der Steuerklasse und dem zu versteuernden Einkommen ab.


2. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Rendimientos de actividades económicas):

Dies bezieht sich auf Einkünfte, die aus selbstständiger Tätigkeit oder Freiberuflertätigkeit erzielt werden. Diese Einkünfte werden als Gewinneinkünfte betrachtet und unterliegen einem gesonderten Steuertarif für Unternehmer. Die Besteuerung erfolgt durch die Einkommensteuererklärung, bei der die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt werden.


3. Kapitaleinkünfte (Rendimientos de capital):

Dies umfasst Zinserträge, Dividenden, Gewinne aus Aktienverkäufen und andere Einkünfte aus Kapitalanlagen. Kapitaleinkünfte werden mit einem spezifischen Steuersatz besteuert, der von der Art des Kapitalertrags abhängt. Der Steuersatz für Zinserträge und Dividenden kann zwischen 19% und 23% betragen, während Gewinne aus Aktienverkäufen nach einem gestaffelten Tarif besteuert werden.


4. Einkünfte aus Vermietung und Kapitalgewinne (Rendimientos de capital inmobiliario):

Dies betrifft Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien. Die Besteuerung erfolgt durch die Einkommensteuererklärung. Bei der Vermietung von Immobilien können bestimmte Ausgaben wie Reparaturen, Versicherung und Verwaltungskosten abgezogen werden.


Im Falle der Vermietung von Immobilien müssen Vermieter ihre Einkünfte in der Einkommensteuererklärung deklarieren. Die Besteuerung erfolgt auf der Grundlage des jährlichen Bruttoeinkommens abzüglich bestimmter Abzüge. Abzugsfähige Ausgaben können z.B. Reparaturen, Instandhaltung, Versicherungen, Gemeinschaftskosten und Verwaltungskosten sein. Zusätzlich können auch Zinszahlungen für Hypotheken, die für den Kauf der Immobilie aufgenommen wurden, abgezogen werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Ausgaben abzugsfähig sind.


Wenn eine Immobilie verkauft wird, wird der erzielte Gewinn als Kapitalgewinn betrachtet und muss entsprechend besteuert werden. Der Steuersatz für Kapitalgewinne variiert je nach Höhe des Gewinns und der Dauer, für die die Immobilie im Besitz war. In der Regel beträgt der Steuersatz für Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien 19% für Gewinne von bis zu 6.000 Euro, 21% für Gewinne von 6.000 bis 50.000 Euro und 23% für Gewinne von mehr als 50.000 Euro. 


5. Sonstige Einkünfte (Rendimientos de actividades diversas):

Dies umfasst Einkünfte, die nicht in eine der oben genannten Kategorien fallen, wie beispielsweise Lotteriegewinne, Prämien oder Provisionen. Diese Einkünfte unterliegen dem progressiven Steuertarif der jeweiligen Steuerklasse.

4. Sonstiges


Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Steuersätze, Abzüge und Freibeträge je nach Einkunftsart, Steuerklasse und anderen individuellen Faktoren variieren können. Es wird empfohlen, die aktuellen Steuervorschriften bei den spanischen Steuerbehörden oder einem Steuerberater zu überprüfen, um genaue Informationen zur Besteuerung der jeweiligen Einkunftsart zu erhalten.


Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich von einem qualifizierten Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Einkünfte und Abzüge ordnungsgemäß erklärt und besteuert werden.

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