EN Storage GmbH – Direktinvestoren erwarben keinen Eigentum!? ​

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Die Firmenidee der EN Storage GmbH bestand darin Rechenleistung von Hardware an gewerbliche Kunden im Rahmen sog. „Businessclouds“ zu vermieten. Die Finanzierung der Hardware und der Unternehmensidee sollten nach dem Geschäftskonzept des Unternehmens 

  • Direktinvestoren ermöglichen, welchen das Unternehmen Hardware Pakete im Rahmen sog. Kauf- und Überlassungsverträge übereignete. Dies mit der Bescheinigung, dass bereits die weiter veräußerte Hardware an Geschäftskunden vermietet wird.
  • Ferner sollte die Finanzierung der Firmenidee durch den Vertrieb von Inhaberschuldverschreibungen ermöglicht werden.

Zwischenzeitlich 

  • ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Firmenverantwortliche. 
  • ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EN Storage GmbH eröffnet worden. Die Forderungen sind bis zum 12.07.2017 anzumelden.

Der Insolvenzverwalter hat der Fortsetzung der Vertragsverhältnisse widersprochen und Direktinvestoren darauf hingewiesen, dass ausschließlich Forderungen zur Konkurstabelle angemeldet werden können. Hardware, die an die Direktinvestoren im Rahmen von Kauf- und Überlassungsverträgen veräußert worden waren konnte er in den unserer Kanzlei bekannten Fällen nicht feststellen.

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage ist vom Vorliegen des Betruges in einem besonders schweren Fall auszugehen. Damit haben die Investoren Schadensersatzansprüche. Es ist fraglich ob mit der Verfolgung die wirtschaftlichen Schäden kompensiert werden können.

Daneben bestehen Ansprüche gegen Vermögensberater und Vermittler, die ggf. Aufklärungspflichtverletzungen im Rahmen der Vermittlung der Anlageprodukte begangen haben. Dies halten wir für wahrscheinlich.

Meines Erachtens bestehen beträchtliche Zweifel daran, dass es im Fall der Investitionsmöglichkeiten bei EN Storage überhaupt ein schlüssiges Anlagekonzept gab. Und zwar weder für Direktinvestoren noch für diejenigen, denen Schuldverschreibungen vermittelt worden waren. Damit haften ggf. Vermittler unabhängig davon, ob sie Kenntnis vom betrügerischen Vorgehen der Firmenverantwortlichen gehabt haben oder nicht.

Gerne können Sie unsere Kanzlei – vorab per E-Mail – Ihre Kauf- und Überlassungsverträge bzw. Bestätigung des Abschlusses der Inhaberschuldverschreibungen übermitteln. 

Wir erstellen ein kostenfreies Angebot für Ihre rechtliche Interessenvertretung.


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